Mindestsicherung - AK und ÖGB informierten in Oberwart

Seit September 2010 gilt auch im Burgenland die sogenannte
Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die die früheren Leistungen im Bereich der Sozialhilfe abgelöst hat.

„Wir bemerken, dass der Informationsbedarf nach der Umstellung der Sozialhilfe auf die Mindestsicherung enorm ist“, sagt AK-Präsident Alfred Schreiner.

„Deshalb haben AK und ÖGB eine Veranstaltungsreihe auf die Beine gestellt, mit der wir in allen AK/ÖGB-Bezirksstellen Betriebsräte und Funktionäre mit den neuen Bestimmungen
vertraut machen.“

AK und ÖGB begegnen den in der Bevölkerung leider noch immer verbreiteten Mythen rund um die Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit Fakten und Hintergrundinformationen. Beispielsweise ist wenig bekannt, dass man erst dann
Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen kann, wenn das eigene Vermögen soweit aufgebraucht ist, bis nur mehr maximal 3.765 Euro übrig sind.

Ausnahmen gelten nur für die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung (und selbst diese wird nach sechs Bezugsmonaten durch ein Pfandrecht der öffentlichen Hand im Grundbuch belastet) und die Wohnungseinrichtung. Bis auf wenige Ausnahmen müssen Bezieher von Mindestsicherung auch arbeitsbereit sein.

AK-Präsident Alfred Schreiner: „Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kann für viele ArbeitnehmerInnen – etwa geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose und Notstandshilfebezieher – eine finanzielle Unterstützung bedeuten. Wir wollen erreichen, dass unsere Arbeitnehmervertreter in den Betrieben kompetent und sensibel die Betroffenen beraten und als Multiplikatoren ihr Wissen an die Beschäftigten weitergeben können.“

Die Vortragsreihe wird bis Mitte April mit Veranstaltungen in allen AK/ÖGB-Häusern im Burgenland abgeschlossen. Vortragender ist AK-Sozialrechtsexperte Mag. Josef Wurditsch.

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