Job & Corona
Wann habe ich ein Recht auf Sonderbetreuungszeit?
Ein Rechtsanspruch besteht dort, wo die Betreuung zu Hause erfolgen muss, weil die Betreuung im Kindergarten- bzw. Schulbetrieb nicht möglich ist.
Fragen und Antworten
für Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen
Die allgemeine bundesweite 3G-Regel am Arbeitsplatz wurde mit 5.3.2022 aufgehoben. Nur in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen gelten noch Sonderbestimmungen.
Es sind aber auf Grund hoher Infektions- und Todeszahlen in Zusammenhang mit COVID-19 Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten im Betrieb bestmöglich zu schützen!
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