Kiss&Fly: Kunden können Servicegebühren zurückverlangen
Die Bundesarbeitskammer hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TTN GmbH, die die Onlineflugbuchungsplattform www.kissandfly.at betreibt, geprüft und ist auf 69 rechtswidrige Klauseln gestoßen.
Nach einer Abmahnung durch die Bundesarbeitskammer hat das Unternehmen eine Unterlassungserklärung für alle 69 Klauseln abgeben. Das hat für die Kunden große Vorteile.
Viele unzulässige Vertragsklauseln
Viele der Klauseln waren schon sprachlich unverständlich und verstoßen gegen das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) oder sind für Kunden gröblich benachteiligend (§ 879 Abs 3 ABGB). Darunter war auch eine Klausel, wonach Kunden im Falle der Stornierung eines gebuchten Fluges und Rückforderung der im Ticketpreis enthaltenen Gebühren und Steuern eine weitere Servicegebühr von € 25,00 an das Unternehmen zu entrichten hatten.
Was ändert sich für Kunden?
Kiss&Fly darf sich auf diese Klauseln nicht mehr berufen. Das bedeutet auch, dass Kiss&Fly nach Flugstornierungen keine Servicegebühren mehr für die Rückerstattung von im Ticketpreis enthaltenen Gebühren und Steuern verlangen darf. Bereits bezahlte Servicegebühren können zurückgefordert werden.