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Telefonieren und Surfen im EU-Urlaub

Auf und davon – endlich Urlaub! Achtung, wer vom EU-Urlaubsort aus tele­fon­ieren und surfen möchte, muss bei der Tarifwahl zunehmend auf­passen. Denn immer mehr Anbieter schränken ihre Roamingdienste ein oder bieten sie bei einzelnen aktuellen Tarifen gar nicht mehr an – das gilt vor allem für Wert­kart­en. Das zeigt eine AK Auswertung von 184 Mobil­funktarifen von 25 Anbietern.

Roaming-Informations-SMS 

Wenn Sie ins Ausland reisen oder wenn sich Ihr Mobilgerät ab 1. Juli 2022 auf einem Schiff oder in einem Flugzeug mit einem nichtterrestrischen Netz (z.B. Satellitennetz) verbindet, erhalten Sie von Ihrem Anbieter automatisch eine Nachricht per SMS. In dieser Nachricht sehen Sie die Kosten für Anrufe und SMS; wenn Sie auch Datenroaming nutzen, werden Sie zusätzlich auf die Kosten dafür hingewiesen. Außerdem werden Sie informiert, wie Sie Datenroaming von Ihrem Anbieter abschalten lassen können.

Diese Informations-SMS können Sie jederzeit kostenlos abbestellen bzw. auch wieder bestellen.

Diese Regelung gilt weltweit.

Wichtige Ausnahme: Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen

Auf Schiffen (Kreuzfahrtschiffen, Fähren etc.) und Langstreckenflügen werden oft eigene, nichtterrestrische Roamingnetze (zumeist Satellitennetze) angeboten. Es gelten eigene, oft sehr teure Roamingentgelte, da hier der Grundsatz „Roam like at Home“ nicht gilt. Nichtsdestotrotz erhalten Sie hier bei erstmaligem Einbuchen in ein Netz ab 1. Juli 2022 eine Roaming-Informations-SMS. Auch gilt hier das 60- bzw. 120-Euro-Limit für Datenroaming.

"Roam like at Home" oder "Don't Roam?"

Im EU-Urlaubsland sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ist nicht mehr zu zahl­en als zu Hause – „Roam like at home“. Eine AK Auswertung zeigt: Bei rund 20 Prozent – das sind 37 von 184 der aktuell angebotenen Tarife – gibt es Ein­schränk­ungen in Bezug aufs Roaming. Bei 147 Tarifangeboten ist Roaming möglich. Bei neun Tarifen kann man gar nicht mehr bei Aus­lands­urlauben telefonieren, SMS verschicken oder surfen. Bei 28 Tarifen ist „nur“ die Nutzung von Datenroaming nicht möglich.

Die Ergebnisse im Detail

  • „Abstriche“ beim Datenroaming: Anfang 2017 gab es nur einen, Anfang 2018 bereits 29 und Anfang 2019 mittlerweile schon 37 nicht-roamingfähige Tarife. Davon waren bei 9 Tarifen weder Sprach- noch Datenroaming möglich, bei 28 Tarifen war „nur“ kein Datenroaming möglich. 

  • Meist Wertkarten ohne Roaming: Roaming-Einschränkungen betreffen überwiegend Wertkartentarife (24 der 37 roamingbeschränkten Tarife). Manche Anbieter bieten gar keine Wertkartentarife mit voller Roamingfähigkeit an. 

  • Funkstille im Ausland: Etliche Anbieter haben sich zumindest in Bezug auf einige ihrer Tarife zu einem Ende fürs Roaming entschlossen: A1, Magenta, Drei, bob, yesss!, tele.ring, S-Budget, Ge org!, wowww!, eety, yooopi!. Bei man­chen Anbietern unterliegen alle Wertkarten-Tarife Roamingbeschränkungen: S-Budget, tele.ring und T-Mobile. Sie informieren darüber auf der Homepage. 

Achtung, Kostenfallen!

Ein Foto vom Strand, ein Anruf, eine SMS, ein Restauranttipp gegoogelt … Immer mehr Handy-Anbieter schränken Roaming ein oder schließen es sogar aus. Das zeigt eine aktuelle AK Auswertung bei 25 Anbietern. Die AK gibt Tipps, worauf UrlauberInnen beim Telefonieren und Surfen im EU-Urlaubsland auf­passen sollen.

Tipp

Das sollten UrlauberInnen beim Telefonieren, Surfen und SMS ver­schick­en beachten:

  • Stopp Roaming: Handy-Anbieter dürfen Roamingdienste teilweise oder auch ganz ausschließen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, ob Ihr Vertrag Roamingdienste enthält.
     
  • Infos und Sperre bei Kostenobergrenze: Die Betreiber müssen bei der Einreise automatisch über die Roaming-Preise informieren, etwa per SMS. Außerdem muss Ihnen eine Kost­en­be­grenz­ungs­funk­tion für die Datennutzung angeboten werden: Sobald 80 Pro­zent des vereinbarten Höchstbetrages ausgeschöpft sind, hat der Betreiber eine Info ans Handy zu senden. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr gesamtes Datenvolumen aufgebraucht haben. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf die Kostenobergrenze von monatlich rund 60 Euro nicht überschritten werden.
     
  • Pauschalpakete gelten auch im Urlaub: In den meisten Tarifen sind in einem Pauschalpaket schon eine bestimmte Menge an Min­uten-, SMS- oder Dateneinheiten enthalten. Auch bei Tarifen mit solchen inkludierten Einheiten muss die Nutzung in der EU zu den­selben Bedingungen möglich sein wie daheim. Einige Anbieter dürfen aufgrund einer Ausnahmegenehmigung Aufschläge auf den nationalen Preis für Roaming verlangen. Darüber müssen Sie informiert werden. 
     
  • Limit erreicht: Die im Ausland verfügbaren Pauschaleinheiten sind grundsätzlich dieselben wie im Inland. Bei manchen Tarif­en gibt es Ausnahmen: Ihr Anbieter muss Ihnen das für Ihren Tarif geltende Datenlimit bei Grenzübertritt und bei den sonstigen Tarifinformationen mitteilen (Auskünfte an einer kostenlosen Hot­line, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf der Webseite und in der „Kundenzone“). Verbrauchen Sie das geltende Datenlimit, müssen Sie für die weitere Datennutzung Extrakosten bezahlen. Im Zweifel fragen Sie vorsorglich bei Ihr­em Mobilfunkanbieter nach, ob und wenn ja, welche Limits bei Ihr­em Tarif gelten.
     
  • Fair Use: „Roam like at home“ gilt nur für vorübergehende Aus­lands­reis­en, nicht für Daueraufenthalte. Die Nutzung der Mobil­funk­dienste außerhalb Österreichs sollte die Nutzung im Inland nicht übersteigen. Bei Überschreiten der „fair-use“-Grenze dürfen Ihnen Aufschläge verrechnet werden.