Lohnsteuer (Einkommensteuer)
ArbeitnehmerInnen erhalten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Diese Einkünfte unterliegen der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer, da die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber sie bereits bei der Gehalts- bzw. Lohnauszahlung einhebt und direkt an das Finanzamt abführt.
So hoch ist die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer errechnet sich anhand des Einkommensteuertarifs.
Einkommensteuertarif
Einkommen in € | Einkommensteuer in € |
---|---|
bis 11.000 | |
11.000 bis 18.000 | (Einkommen - 11.000) x 25 % |
18.000 bis 31.000 | (Einkommen - 18.000) x 35 % + 1.750 |
31.000 bis 60.000 | (Einkommen - 31.000) x 42 %+ 6.300 |
60.000 bis 90.000 | (Einkommen – 60.000) x 48 % + 18.480 |
90.000 bis 1.000.000 | (Einkommen – 90.000) x 50 % + 32.880 |
ab 1.000.000 | (Einkommen – 1.000.000) x 55 %+ 487.880 |
Für Überstundenzuschläge müssen Sie nur zum Teil Lohnsteuer zahlen: Bei Überstunden mit maximal 50 Prozent Zuschlag werden die ersten zehn Überstunden-Zuschläge im Monat steuerfrei belassen - wobei maximal 86 € steuerfrei sind.
Zusätzlich zu den zehn 50-prozentigen Überstunden-Zuschlägen können Überstunden-Zuschläge für Arbeit an Sonn-, Feiertagen und im Nachtarbeitszeitraum steuerbegünstigt ausbezahlt werden. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis 360 € im Monat steuerfrei, Zuschläge bei überwiegender Nachtarbeit bis 540 € im Monat.
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen werden bis 360 € oder (bei überwiegender Nachtarbeit) bis 540 € im Monat steuerfrei belassen. Das gilt allerdings nur, wenn sie Ihnen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, des Kollektivvertrags oder einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zustehen.
Steuerfreibeträge
Die Steuerfreigrenzen gelten gemeinsam für Überstunden-Zuschläge und Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen. In Summe werden nicht mehr als zehn 50-prozentige Überstunden-Zuschläge - höchstens 86 € zuzüglich 360 € oder 540 € im Monat steuerfrei belassen.
Nachzahlungen sind lohnsteuerpflichtig!
Wenn Sie durchsetzen konnten, dass Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber offenen Lohn, Gehalt, Abfertigung, Reisekosten oder Entgelt etwa für Überstunden nachzahlen muss, müssen Sie auch Lohnsteuer zahlen.
Sachbezüge
Sachbezüge sind Gegenstände (z.B. ein Firmenfahrzeug), die Ihnen Ihr Arbeitgeber im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses gewährt. Der Wert dieser Sachbezüge ist so wie ein normaler Lohn bzw. ein normales Gehalt lohnsteuerpflichtig.