Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter ca. € 1.260 brutto/Monat), können sich vom Finanzamt die Negativsteuer zurückholen. Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.
Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, FerialarbeiterInnen oder PflichtpraktikantInnen zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die freiwillig in die Sozialversicherung optieren oder nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen.
PensionistInnen haben ab 2015 Anspruch auf die Negativsteuer. Freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen haben keinen Anspruch darauf.
Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es
- für Alleinverdienende und
- für Alleinerziehende, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.
Dieser Betrag ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, für die Sie mehr als 6 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe beziehen.
Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag betragen jährlich
- 494 € bei einem Kind
- 669 € bei zwei Kindern
- 889 € bei drei Kindern
- 220 € für jedes weitere Kind zusätzlich
Die Negativsteuer für den Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag steht allen Steuerpflichtigen zu, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Antrag stellen!
Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (ArbeitnehmerInnenveranlagung).
Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen (Beispiel: Im Jahr 2018 können ArbeitnehmerInnen noch die Negativsteuer für das Jahr 2013 beantragen.)
Pendlerzuschlag
ArbeitnehmerInnen, die die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen, deren Einkommen aber unterhalb der „Steuergrenze" liegt, erhalten eine erhöhte Negativsteuer.
So viel Negativsteuer gibt es...
bis 2014 | 2015 | ab 2016 | ||||
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Anteil SV | Maximum | Anteil SV | Maximum | Anteil SV | Maximum | |
ArbeitnehmerInnen | ||||||
Mit PP/P€* | 18% | 400 € | 36% | 450 € | 50% | 500 € |
Ohne PP/P€ | 10% | 110 € | 20% | 220 € | 50% | 400 € |
PensionistInnen | keine | 20% | 55 € | 50% | 110 € |
*PP/P€ = Pendlerpauschale/Pendlereuro