Schifffahrtsrecht
Das österreichische Schifffahrtsgesetz sowie die darauf basierenden Verordnungen (Schiffstechnikverordnung, Wasserstraßenverkehrsordnung, und Mindestbesatzungsverordnung) mussten, nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben, entsprechend angepasst werden. Ziel ist es, einheitliche Zulassungskriterien für Binnenschiffe in der EU fest zu setzen.
Die im Entwurf vorgesehene Harmonisierung der Vorschriften wird grundsätzlich begrüßt. Ebenso begrüßt wird die dadurch verbesserte Kontrollmöglichkeit der geltenden Bestimmungen, insbesondere bei Schiffen aus dem EU-Ausland. Selbst-verständlich müssen die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gewahrt bleiben und muss der Rahmen für effiziente Kontrollen neu überarbeitet werden. Die Verordnung darf nicht dazu dienen in Österreich geltende Standards zum Nachteil der Arbeitnehmer auf den Schiffen zu verschlechtern.
Kontrollmöglichkeiten von Schiffen aus Drittstaaten
Die AK weist allerdings darauf hin, dass die derzeit unbefriedigende Situation bei den Kontrollmöglichkeiten von Schiffen aus Drittstaaten zwar deutlich verbessert, allerdings nicht vollständig gelöst wird.
Ebenso weist die AK darauf hin, dass zwar der technische Arbeitnehmerschutz EU-weit auf Binnenschiffen harmonisiert wurde, beim Verwendungsschutz der Arbeitnehmer (Arbeitszeit-Gesetz) weiterhin untragbare Zustände herrschen und die Sicherheit der Schifffahrt gefährdet wird. Die BAK fordert daher das BMVIT auf, sich auf internationaler Ebene für die Harmonisierung und die Kontrollierbarkeit der Vorschriften bei der Arbeitszeit (Mindestbesatzung, Tachograph) ein zu setzen. Gleiches gilt für Mindestkontrollen (Mindestkontrollrichtlinie analog zum Straßenverkehr) auf Schiffen.
Jedenfalls begrüßt werden die Änderungen bei den Benützungs-Berechtigungen der Treppelwege.