
AK Schuldnerschutzpaket in Zeiten der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat zu einem weltweiten Wirtschaftsabschwung geführt, der für KonsumentInnen bzw. für die privaten Haushalte zu Einkommensverlusten geführt hat. Einkommensschwächere Personengruppen sind von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besonders hart betroffen.
In einem Bericht des österreichischen Sozialministeriums vom Dezember 2020 heißt es, dass Personengruppen, die schon vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie überproportional von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung bedroht waren, von den (ökonomischen und sozialen) Konsequenzen der Pandemie zum Teil stärker betroffen sind als die Durchschnittsbevölkerung.
Die Arbeiterkammer tritt daher dafür ein, dass verletzliche KonsumentInnen – Personen aus Haushalten mit geringerem Einkommen – besonders geschützt werden. In diesem Zusammenhang sollten im Bereich der Finanzdienstleistungen eine Reihe von Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ein 10-Punkte-Programm soll als Leitlinie für die Umsetzung dienen.
Maßnahmen im Überblick
Konsumentenpolitische Maßnahmen zum Schutz verletzlicher KonsumentInnen bei Zahlungsschwierigkeiten:
- Zinsen- und Spesenstopp während des Stundungszeitraumes
- Keine abrupten Fälligstellungen von Krediten und Kontoüberziehungen
- Keine Negativeinträge in Wirtschaftsauskunfteien
- Corona-Sonderzinssatz von maximal 5% für Kontoüberziehungen von den Banken
- Effektive Eindämmung von Inkassokosten
- Überschuldete Personen die sich im Privatkonkurs befinden, sollen die Möglichkeit haben, sich nach maximal drei Jahren entschulden zu können
- Notleidende Kredite dürfen nicht zu einer ungeschützten Handelsware werden
- Verbesserungen für KreditnehmerInnen bei einer Revision der Verbraucherkredit-Richtlinie
- Finanzbildung in Schulen zum Erwerb von Alltagskompetenzen und für einen sinnvollen Umgang mit Geld