AK Burgenland warnt vor Reisebuchungen bei Travelino Touristik
Das Reisebüro Travelino Touristik war auf der Ferienmesse Wien mit einem Stand präsent. Eine junge Burgenländerin nahm an dem Gewinnspiel des Wiener Unternehmens teil. Einige Zeit später kam per E-Mail die Nachricht, dass sie eine Türkei-Reise gewonnen habe. Als die Konsumentin den Preis in Anspruch nehmen wollte, stellte sich allerdings heraus, dass eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro, die „obligatorische Taxe vor Ort“ von 39 Euro und 179 Euro für das „Kultur & Genusspaket Türkei“ zu zahlen waren.
Ein stattlicher Preis für eine gewonnene Reise. Doch das sollte nicht die einzige Überraschung bleiben. Im Zuge der Recherchen der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Burgenland stellte sich heraus, dass das Reiseunternehmen über keine Gewerbeberechtigung verfügt. Eine Nachfrage der AK bei dem Reiseveranstalter, der auf der Buchungsbestätigung angeführt wird, ergab, dass es bezüglich der Türkei-Reisen keine Kooperation gibt. Travelino Touristik sei bereits im Februar aufgefordert worden, es zu unterlassen, das Unternehmen als Veranstalter der Türkei-Reisen anzugeben.
Konsumentenschützerin Eva Schreiber warnt davor, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. „Das Unternehmen ist nicht berechtigt, Reisen zu vermitteln. Wer tatsächlich als Reiseveranstalter auftritt und ob die Reisen stattfinden werden, ist nicht bekannt.“ Travelino Touristik hat auf die Anfrage der AK nicht reagiert. Wer eine Anzahlung für die „Gewinn-Reise“ geleistet hat, kann den Reisevertrag wegen Irrtums anfechten und die Anzahlung zurückfordern.