Erster Kontakt mit der Arbeitswelt
„Für viele Jugendliche ist der Ferialjob oder das Praktikum der erste Kontakt mit der Arbeitswelt“, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch. „Selbstverständlich ist es uns ein Anliegen, dass die Rahmenbedingungen für diese Arbeitsverhältnisse geklärt sind. Dass junge Menschen mit einer positiven Erfahrung ins Berufsleben starten, muss im Interesse aller Beteiligten liegen.“
Pflichtpraktika im Hotel- und Gastgewerbe gibt es schon länger. Seit 2014 müssen auch SchülerInnen der Handelsschule (HAS), der Handelsakademie (HAK) und des Aufbaulehrgangs (AUL) ein verpflichtendes Praktikum absolvieren. AK-Präsident Michalitsch: „Unser Ziel war es so schnell wie möglich in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, damit die Schülerinnen und Schüler von den Erfahrungen in der Praxis profitieren und gleichzeitig gut abgesichert sind.“
Jasmin Zeilbauer, AK-Jugendreferentin, berichtet: „In unserer Beratung gibt es immer wieder Anfragen zum Praktikum. Fragen nach der Entlohnung, nach Arbeitszeiten oder nach etwaigen Urlaubstagen werden häufig gestellt. Bei den Grundbedingungen konnten wir auf ExpertInnen-Ebene mit der Wirtschaftskammer im Vorjahr eine Einigung erzielen. Offen blieb seitens der Wirtschaftskammer bis zum Schluss die Frage der Anmeldung zur Sozialversicherung.“
„Unser Ziel ist nach wie vor, dass Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse, die sie im Unterricht erwerben, in der betrieblichen Praxis gut umsetzen und ergänzen können. Und das selbstverständlich unter ordentlichen Bedingungen. Wer dazu ein Stück beitragen möchte, ist jederzeit bei uns willkommen“, so AK-Präsident Michalitsch.
Tipps der AK Burgenland:
· Regelmäßig genaue Tätigkeitsaufzeichnungen und Aufzeichnungen über die tatsächliche Arbeitszeit führen und aufbewahren, also Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und eine kurze Beschreibung der Arbeiten, die geleistet wurden.
· Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen, die vom Unternehmen vorgelegt werden, auf keinen Fall unterschreiben! Am Ende des Ferialjobs oder Pflichtpraktikums keine (oft kleingedruckten) Verzichtserklärungen unterschreiben!
· Nach Ende des Praktikums/Ferialjobs stehen eine Endabrechnung und ein Dienstzeugnis zu!
· Bei Problemen und Fragen: Die ExpertInnen der AK Burgenland stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.