
Fußball-WM: Was im Büro erlaubt ist
Seit einer Woche rollt das runde Leder wieder im Zuge der Fußball-WM. Bis zum Finale am 18. Dezember 2022 herrscht für Fußballfans Ausnahmezustand. 32 Nationen spielen um den WM-Titel. Kaum ein Betrieb in dem die Fußball-WM nicht Gesprächsthema ist. Ein Teil der Spiele wird während der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen. Doch darf man in der Arbeitszeit Fußball schauen? „Schauen Sie die Fußball-EM nicht heimlich im Büro und sprechen Sie sich jedenfalls mit Ihrem Chef ab. Prinzipiell macht es Sinn es vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht", rät AK-Jurist Mario Popovits, LL.M. (WU).Radio hören und Internet
Ist der Radiokonsum während der Dienstzeit gestattet, dürfen Dienstnehmer:innen auch während der WM die Spiele im Radio mitverfolgen - sofern sie ihre Arbeitsleistung weiterhin erbringen. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer:innen die Ergebnisse der Spiele auch online abrufen.
Urlaub nehmen
Wer sich für die WM Urlaub nehmen will, muss dies vereinbaren. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten des/der Arbeitnehmer:in und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Urlaubstermine können vom Arbeitgeber nicht einseitig aufgezwungen werden. Andererseits dürfen Arbeitnehmer:innen einen Urlaub auch nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.
Ein Bier zur WM?
Für die WM gibt es beim Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. „Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, dann muss man sich auch während der WM daran halten. Oft ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Arbeitgeber:innen können aber auch mittels Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit untersagen“, so Mario Popovits abschließend.
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