
Corona: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Der Coronavirus sorgt bei vielen frisch gebackenen Eltern oder auch werdenden Müttern für so manche Sorgenfalte. Fragen zum Kinderbetreuungsgeld und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen mehren sich bei den Sozialrechtsexperten der Arbeiterkammer Burgenland. Denn Geld gibt es nur nach Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen an den Krankenversicherungsträger. Doch die Arztpraxen laufen auf Notbetrieb. „Keine Angst: Untersuchungen können verschoben werden ohne Geld zu verlieren. Trotzdem müssen Nachweise für bereits getätigte Untersuchungen übermittelt werden“, erklärt AK-Sozialrechtsexpertin Mag. Brigitte Ohr.Die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen können angesichts der Corona-Krise verschoben werden, ohne dass es zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes kommt. Aber Achtung: sobald die Untersuchungen wieder möglich sind und die Fristen für bestimmte Untersuchungen noch offen sind, müssen sie umgehend nachgeholt werden.
Trotzdem müssen auch in der aktuellen Krise die Nachweise jener Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die bereits gemacht wurden, zeitgerecht übermittelt werden. Hier gilt: Es ist nicht notwendig, die Nachweise persönlich abzugeben. Sie können per Mail, Post oder über meineSV.at erbracht werden. „Eines ist jedoch ganz wichtig: jene Mütter, die bereits vor der Corona-Krise entbunden haben und die noch nicht alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen beim Krankenversicherungsträger bescheinigt haben: bitte schicken Sie alle Nachweise, die Sie bis jetzt haben“, rät die Sozialrechtsexpertin.
Generell gilt: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen alleine sind für das Kinderbetreuungsgeld zu wenig. Diese müssen auch dem Krankenversicherungsträger nachgewiesen werden. Andernfalls kommt es – laut Kinderbetreuungsgeldgesetz - zu Rückforderungen von 1.300 Euro!
Bei Problemen und Fragen: Die Experten der AK Burgenland stehen mit Rat und Tat zur Seite (02682/740).