Was wird bei der AK Wahl gewählt?

Wir als Arbeiterkammer helfen Ihnen als Arbeitnehmer:in und Konsument:in nicht nur bei rechtlichen Problemen, wir setzen uns auch in der Politik für Ihre Interessen ein.

Doch dafür müssen wir wissen: Welche Probleme, welche Wünsche, liegen Ihnen im Arbeitsleben besonders am Herzen? Um welche Themen soll sich die Arbeiterkammer kümmern? Wohin soll sich die Arbeitswelt entwickeln? Wer soll Ihre Stimme in der Politik vertreten?

Alle 5 Jahre finden deshalb AK Wahlen statt, damit Sie den politischen Kurs der Arbeiterkammer mitbestimmen können.

Was ist eigentlich die Arbeiterkammer?

Wir, die Arbeiterkammer (AK), sind die Stimme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Politik und Wirtschaft. Damit vertreten wir österreichweit die Interessen von fast 4 Millionen arbeitenden Menschen. Wir kämpfen für ihre Rechte in der Arbeit – und dafür, dass sie gehört, fair bezahlt und rechtlich abgesichert sind.

Warum gibt es in der AK Wahlen?

Die Arbeiterkammer ist selbstverwaltet. Das heißt: Wofür sie sich AK einsetzt, welche Leistungen sie anbietet und wo sie hilft, bestimmen ihre Mitglieder selbst demokratisch mit.

Dazu können alle AK Mitglieder das „Parlament der Arbeitnehmer:innen“, die 50 Personen starke Vollversammlung der AK Burgenland, wählen. Diese Vollversammlung entscheidet die folgenden 5 Jahre darüber, wie sich die AK im Burgenland politisch ausrichtet und wofür sie sich einsetzt.

AK Wahl 2024

Im Burgenland findet die nächste Arbeiterkammer-Wahl vom 10. bis zum 23. April 2024 statt.

Was wähle ich bei der AK Wahl genau?

Bei der AK Wahl im Burgenland wählen Sie, wer in die Vollversammlung der Arbeiterkammer Burgenland einzieht. Konkret bedeutet das:

  • Zur Wahl treten verschiedene Gruppen mit einer Liste an Kandidat:innen an. Sie stehen für verschiedene politische Ziele und Vorschläge, mit denen sie sich für die burgenländischen Beschäftigten einsetzen wollen.

  • Indem Sie eine dieser Listen ankreuzen, geben Sie ihr Ihre Stimme im „Parlament der Arbeitnehmer:innen, der Vollversammlung der AK Burgenland.

  • Je mehr Stimmen eine Fraktion bekommt, desto mehr ihrer Kandidat:innen kommen als „Kammerrät:innen“ in die Vollversammlung. Sie bestimmen dort fünf Jahre lang mit, wie sich die AK Burgenland aufstellt und wofür sie sich politisch stark macht.

  • Die neu gewählte Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den neuen AK Präsidenten der Arbeiterkammer Burgenland.

BIN ICH WAHLBERECHTIGT?

Ihre Stimme können bei der AK Wahl im Burgenland grundsätzlich alle Mitglieder der AK Burgenland abgeben – egal welche Staatsbürgerschaft sie haben und egal, wo sie wohnen. Alle Details dazu finden Sie hier!

Was macht die AK Vollversammlung genau?

Alle Kammerrät:innen der AK Vollversammlung haben ein gemeinsames Anliegen: Sie wollen das Beste für die arbeitenden Menschen.

Doch was das Beste ist, darüber wird wie in jedem anderen Parlament diskutiert und gerungen. Zwei Mal im Jahr tagt deshalb die Vollversammlung, berät sich und stimmt darüber ab, wofür sich die Arbeiterkammer besonders einsetzen soll. Diese Beschlüsse bestimmen also etwa, welche Forderungen die AK aufstellt, wo sie besonders Druck machen und wie sie sich selbst weiterentwickeln soll.

An der Spitze der Vollversammlung und damit an der politischen Spitze der Arbeiterkammer Burgenland steht der AK Präsident.

Wer steht zur Wahl?

Zur AK Wahl im Burgenland tritt eine Vielzahl verschiedener politischer Gruppen mit einer Liste an Kandidat:innen an. Sie alle schlagen verschiedene politische Programme vor, um die Lage der Arbeitnehmer:innen zu verbessern.

Wahlvorschläge AK Wahl 2024

Bei der diesjährigen AK Wahl werden 4 wahlwerbende Gruppen antreten:

Liste Nr.Bezeichnung der Wahlwerbenden GruppeListenführer:in

FSG - Präsident Gerhard Michalitsch

(FSG)

Gerhard
Michalitsch 

ÖVP Arbeitnehmer:innen

(ÖVP)

Johannes
Mezgolits 

Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ

(FA-FPÖ)

Alexander
Reinprecht 

Gemeinsam AUGE/UG - Alternative, Unabhängige und Grüne Gewerkschafter:innen

(Gemeinsam AUGE/UG)

Maria Mauk


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Arbeiterkammer Burgenland
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Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3324
E: wahlbuero@akbgld.at