Junge Frau mit Handy
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21.3.2024

Telefonieren und Surfen im Vier-Jahres-Vergleich billiger geworden!

Telefonieren und vor allem Surfen ist in den vergangenen vier Jahren billiger geworden. Der Hauptgrund: Alle Anbieter haben neu anmeldbare Tarife mit umfangreicheren Datenkontingenten bei oft unveränderten Grundgebühren. Die Datennutzung hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Das zeigt eine AK Preisanalyse bei sechs Nutzer:innen-Typen zwischen Februar 2020 und 2024 bei 26 erhobenen Handyanbietern. Die AK warnt: Im April drohen wieder Preissteigerungen für bestehende Verträge bei den Grundgebühren aufgrund der Wertsicherungsklauseln.

Telefonieren und Surfen ist billiger geworden

Telefonieren und vor allem Surfen ist zwischen Februar 2020 und 2024 – bei Wahl der jeweils günstigsten neu anmeldbaren Tarife – billiger geworden: Das Nutzer:innenverhalten hat sich in den vergangenen vier Jahren verändert, der Datenverbrauch hat sich im Schnitt mehr als verdoppelt (plus 104 Prozent), beim Telefonieren oder SMSen gibt es kaum Änderungen. Deutliche Preissenkungen gab es bei den jeweils günstigsten Tarifen für jene Nutzer:innengruppen mit höheren Datenverbrauch. So zahlten etwa Durchschnittsnutzer:innen 2023 unterm Strich um rund 36 Prozent weniger als noch 2020.

Denn die Grundgebühren blieben bei den untersuchten Anbietern meist gleich bei häufig steigenden Datenfreimengen. Auffallend ist, dass bei den drei großen Anbietern A1, Magenta und Drei inkludierte Datenmengen und maximal verfügbare Bandbreiten zwar ebenfalls stiegen, die Kosten für die günstigsten Vertragstarife (und teilweise auch Wertkartentarife) 2024 aber häufig um rund ein Drittel über den günstigsten Vertragstarifen 2020 liegen. Hinzu kommt, dass bei diesen Anbietern alle Vertragstarife wertgesichert sind und somit von Jahr zu Jahr mit der Inflation steigen.

Wertsicherungsklauseln schlagen im April zu

Wertsicherungsklauseln schlagen in Zeiten hoher Inflation stärker zu. Das bedeutet: Im April steigen meist die Grundgebühren für Bestandsbeträge. Es ist von rund acht Prozent auszugehen. Zehn Anbieter haben zahlreiche Tarife mit Wertsicherungsklauseln, bei 16 sind diese (noch) nicht vorgesehen.

Tipp

Um permanente Preissteigerungen zu verhindern, könnte man nach Ablauf der Mindestvertragsdauer den Tarif kündigen und sich stattdessen einen neuen Tarif ohne Wertsicherungsklausel suchen.

Servicepauschalen und Aktivierungskosten

Unterschiedliche Entwicklungen gibt es bei den Servicepauschalen und Aktivierungskosten: Seit Februar 2024 verrechnen alle drei großen Anbieter nun bei neuen Verträgen keine Servicepauschalen mehr. Jährliche Servicepauschalen verlangen nur mehr zwei kleinere Anbieter.

Bei den Aktivierungskosten verrechnet A1 für Vertragstarife weiterhin 49,90 Euro (Stand Erhebung Mitte Februar 2024, derzeit allerdings Aktion mit Gratisaktivierung), Magenta verlangt nun keine Aktivierungskosten mehr (2020 noch 69,99 Euro) und Drei reduzierte die Aktivierungskosten um 86 Prozent von 69 auf 9,90 Euro. Insgesamt verrechnen sieben Anbieter noch Aktivierungsgebühren, 19 Anbieter hingegen keine mehr. 

Große Unterschiede bei der Gültigkeit von Wertkarten

Weiterhin unterschiedliche Gültigkeit von Wertkarten – abhängig vom Anbieter: Bei 30-tägiger Gültigkeit sind zwölf Aufladungen pro Jahr nötig, bei 28 Tagen 13 Aufladungen. Wertkarten mit 28-tägigem Aufladezyklus sind somit um rund acht Prozent teurer als Wertkarten mit 30-tägiger Gültigkeit.  

Zur Erhebung

Die AK hat die Preisentwicklung österreichischer Mobilfunkangebote von Februar 2020 bis Februar 2024 analysiert. Als Berechnungsbasis dienten 194 neu anmeldbare Tarife von 26 Anbietern. Dabei wurden sechs Nutzer:innen-Typen angenommen: WenigtelefoniererInnen mit und ohne Datennutzung (100 Minuten, 20 SMS oder 150 Minuten, 20 SMS und 1 GB), Kund:innen mit dem Durchschnitts-Nutzungsverhalten von 2019 (177 Minuten, 14 SMS, 5,4 GB) und 2023 (177 Minuten, 8 SMS, 11,0 GB) sowie Intensivnutzer:innen I (1.000 Minuten/SMS und 20 GB) und Intensivnutzer:innen II (1.500 Minuten/SMS und 30 GB).

Handyanbieter wechseln – das sollten Sie wissen! 

Achtung beim Anbieter-Wechsel: Sie sollten Ihren eigenen Verbrauch kennen, auf die Kündigungsform achten und sich über die Mitnahme der Rufnummer informieren. 

Unsere Tipps

  • Telefonieren und Internet wird teurer: Bei einigen Anbietern wird Telefonieren und Surfen ab April aufgrund der Inflation kostspieliger. Achtung, Sie haben (nach einem EuGH-Urteil) kein kostenloses Sonderkündigungsrecht, wenn sich Preiserhöhungen auf eine Wertanpassungs- oder Indexklausel stützen, die sich am Verbraucherpreisindex orientiert. Schauen Sie sich gerade nach einem neuen Handybetreiber um, prüfen Sie auch kleinere Anbieter, die bei Ihren Tarifen häufig keine Indexanpassung vorsehen.
     
  • Eigenen Verbrauch kennen: Um das beste Angebot zu finden, sollten Sie wissen, wie viele Minuten Sie im Schnitt pro Monat telefonieren und wie viele Gigabyte an Daten Sie verbrauchen. Dabei hilft ein Blick in die Monatsrechnung oder die Service-App des Anbieters.
     
  • Onlinevergleichsrechner nutzen: Die Anbieter übertrumpfen sich laufend mit der Bewerbung ihrer Handy­tarife. Welche Tarife ist für mich wirk­lich geeignet? Der AK Handytarif-Rechner hilft, das beste Angebot zu finden.

  • Auf die Form achten: Bei einer Kündigung sehen die meisten Anbieter die „Schriftform“ vor, das heißt: Ihre Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Die sicherste Form der Kündigung ist noch immer ein Brief, der von Ihnen unterschrieben und eingeschrieben an den Anbieter gesendet wird. Auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur kann ein elektronisches Dokument unterzeichnet werden.
     
  • Informieren bei Rufnummernmitnahme: Vorsicht, einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme der eigenen Telefonnummer haben Sie nur bei einem „echten“ Anbieterwechsel. Der Wechsel zu einer Diskontmarke desselben Anbieters zählt nicht dazu. Erkundigen Sie sich deshalb, ob Sie ihre  Telefonnummer auch beim neuen Produkt weiternutzen können. Zunächst müssen Sie die so genannte Nummernübertragungsinformation (NÜV-Info) besorgen, die Sie über die vertraglichen Folgen der geplanten Rufnummernmitnahme aufklärt. Details finden Sie auf der Website des Telekomregulators (www.rtr.at).   

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