Wenn die Chefin oder der Chef nicht pünktlich zahlt

Der Monat hat schon begonnen, die Miete ist fällig – aber der Lohn ist noch immer nicht am Konto: Was kann ich tun, wenn meine Chefin oder mein Chef nicht pünktlich zahlt? Oder nur einen Teil meines Gehalts überwiesen hat? Erfahren Sie hier, welche Schritte Sie setzen können und wie Ihre rechtlichen Möglichkeiten aussehen!

Schritt 1: Nachfragen, zur Zahlung auffordern

  • Fragen Sie bei der Lohnverrechnung nach, warum Sie Ihr Geld noch nicht bekommen haben. Vielleicht ist nur ein Fehler passiert?
  • Fordern Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine realistische Frist, zum Beispiel 10 bis 14 Tage.
  • Wichtig ist, ein konkretes Datum zu nennen, bis wann das Geld spätestens auf dem Konto sein muss.
  • Wenn Sie Probleme haben, ein solches Schreiben zu formulieren, helfen wir Ihnen gerne dabei!

Tipp

Schicken Sie bei wichtigen Angelegenheiten wie diesen immer einen eingeschriebenen Brief mit der Post! Bitte heben Sie den Postbeleg und eine Kopie des Briefes gut auf – so haben Sie Beweise für den Ernstfall!

Schritt 2: Prüfen Sie, ob inzwischen das Geld überwiesen wurde!

Ist Ihr Gehalt bis zum Ende der Frist auf dem Konto gelandet? Wenn nein: Kann es sein, dass die Firma pleite ist?

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber insolvent ist!

Wenn Löhne nicht mehr gezahlt werden, stecken oft finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens dahinter. Checken Sie daher bei der Ediktsdatei, ob Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber pleite ist. In dem Fall darf der Arbeitgeber gar nichts mehr zahlen. Melden Sie sich am besten bei uns. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihren Ansprüchen kommen!

Schritt 4: Androhen, das Unternehmen zu verlassen

Das Unternehmen ist nicht pleite? Es zahlt einfach nicht oder nicht alles, obwohl Sie schon zur Zahlung aufgefordert haben? Der nächste Schritt ist: Melden Sie sich bitte bei der Arbeitsrechtsberatung Ihrer Arbeiterkammer! Ab jetzt brauchen Sie juristische Unterstützung. Sonst haben Sie am Ende den Nachteil!

Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740
E: akbgld@akbgld.at