Neuerungen 2026: Das müssen Sie wissen!
2026 wird es für Pendler:innen teurer. Die Ticketpreise steigen. Die Treibstoffpreise könnten im Rahmen der CO₂-Bepreisung ansteigen. Der Pendlereuro wird von 2 auf 6 Euro erhöht. Das ist eine Verdreifachung und soll Pendler:innen entlasten. Für E-Scooter und E-Bikes gilt ab 1. Mai 2026 die Helmpflicht und aus dem Reparaturbonus wird die „Geräte-Retter-Prämie“.
Klimaticket
Für Tickets mit Gültigkeitsbeginn ab dem 1. Jänner 2026 liegt der Preis eines KlimaTicket Ö Classic bei € 1.400,-. Das KlimaTicket Ö Jugend/Spezial/Senior kostet € 1.050,-.
VOR Klimaticket
Mit 1. Jänner 2026 wird der Preis des VOR KlimaTickets MetropolRegion (gültig für Wien, NÖ und das Burgenland) angepasst. Der Jahrespreis in der Vollpreisvariante bei Einmalzahlung steigt von € 898,– auf € 1.000,–, für Senior:innen von € 635,– auf € 700,–. Gleichzeitig wird das VOR KlimaTicket MetropolRegion Jugend und Spezial günstiger – der Preis reduziert sich bei Einmalzahlung von € 765,– auf € 700,–, bei monatlicher Abbuchung von € 806,– auf € 725,–. VOR KlimaTickets Region, gültig in Niederösterreich und Burgenland, bleiben preislich unverändert.
Fahren ohne gültigen Fahrschein wird teurer
Mit 1. Jänner 2026 werden die Mehrgebühren für Fahrten ohne gültiges Ticket für Fahrgäste ab 18 Jahren angepasst. Die neuen Sätze betragen € 135 bei Sofortzahlung (bisher € 105), € 145 bei Zahlung innerhalb von zwei Wochen (bisher € 115) und € 185 bei Zahlung nach Erinnerung (bisher € 145). Für Fahrgäste unter 18 Jahren bleiben die Gebühren unverändert: Sofortzahlung € 55, Zahlung innerhalb von zwei Wochen € 60 und Zahlung nach Erinnerung € 80. Die Bearbeitungsgebühren für das Nachreichen von Fahrausweisen oder für Ratenzahlungen betragen weiterhin jeweils € 10. Damit werden die Mehrgebühren erstmals seit 2021 angepasst.
Vignette
Die Jahresvignette 2026 kostet 106,80 Euro und muss spätestens ab 1. Februar 2026 aktiv sein. Die Vignette für 2025 behält bis 31. Jänner 2026 ihre Gültigkeit. Die Klebevignette gibt es das letzte Mal im Jahr 2026. Diese wird ab Ende 2026 abgeschafft und durch ein digitales System ersetzt. Im Jahr 2026 erscheint sie in der Farbe Feuerrot und muss gut sichtbar links oben oder im Bereich des Rückspiegels auf die Windschutzscheibe aufgeklebt werden.
Der Pendlereuro
Wenn Pendler:innen Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale haben, dann erhalten sie zusätzlich den Pendlereuro von der Steuer abgezogen. Dieser beträgt ab 2026 6 Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (im Jahr 2025 betrug dieser 2 Euro). Pendlerpauschale (kleines/großes Pauschale) bleibt unverändert. Der Pendlereuro wird vom Finanzministerium als Kompensation für die CO2-Bepreisung gesehen.
CO2-Bepreisung
Durch die neue CO₂-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) könnten Treibstoffpreise steigen. Mineralölunternehmen müssen Zertifikate ersteigern – das kann Preiserhöhungen an der Tankstelle nach sich ziehen. Je Liter könnten rund plus 3 Cent anfallen (je nach Entwicklung von Ölpreis).
Mehr Sicherheit für E-Scooter- und E-Bike-Fahrer:innen
Für E-Scooter soll bei Inkrafttreten der Novelle mit 1. Mai 2026 gelten: Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und einer Klingel. Zudem wird die Promillegrenze von 0,8 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Auch für E-Bike-Fahrende wird die Sicherheit weiter gestärkt: Hier gilt künftig eine Helmpflicht für alle Fahrer:innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
„Geräte-Retter-Prämie“
Dies ist ein Nachfolgemodell für den Reparaturbonus. Mit der „Geräte-Retter-Prämie“ wird ein neuer Anreiz zur Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten geschaffen. Damit können Konsument:innen Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Backofen, Geschirrspüler, …) kostengünstig reparieren lassen. Konsument:innen können die Geräte-Retter-Prämie ab 12. Jänner 2026 beantragen. „Einige Kategorien wie Fahrräder inklusive E-Bikes und Handys sind nicht mehr Teil der Förderaktion. Auch nicht mehr gefördert werden Luxus- und Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder und Massagesessel oder auch Unterhaltungsgeräte wie Karaokeanlagen. Ziel ist, den Materialverbrauch durch Reparieren zu reduzieren und so die Umwelt zu schonen“ erklärt AK-Expertin Mag.a Ines Lukić-Zjajo.
Neue Förderkriterien und weitere Infos unter https://www.geräte-retter-prämie.at/