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Arbeitnehmerveranlagung

AM HÄUFIGSTEN GESUCHT

Familien­bonus

Der Familienbonus reduziert die Lohn­steuer und ersetzt ab 2019 Kinder­freibetrag und Kinder­betreuungs­kosten.

Allgemeines zur Arbeit­nehmer­ver­an­lag­ung

Welche Arten und Wege gibt es? Wann ist der "Steuer­aus­gleich" frei­willig, wann ver­pflicht­end? So holen Sie sich Ihr Geld vom Fin­anz­amt zu­rück.

An­träge an das Fin­anz­amt

Falsch be­rechnet­er Ein­kommen­steuer­be­scheid? Zu­rück­zieh­en der Ver­an­lag­ung? Er­klär­ung­en und Muster­briefe zu An­träg­en für diese und viele weitere Fälle.

MUSTERBRIEFE

Hier finden Sie Vorlagen für Anträge an das Finanzamt

Mehr zum thema

Finanz­Online

Für den Steueraus­gleich mit Finanz­Online benötigen Sie einen persönlichen Zugangs-Code. So können Sie diesen be­antragen.

Pflicht­ver­an­lag­ung

Im Regelfall ist eine Arbeitnehmer:innenveranlagung freiwillig. Unter bestimmten Umständen sind Sie jedoch auch als Arbeitnehmer:in dazu verpflichtet.

Insolvenz­entgelt und Pflicht­veranlagung

Wer Geld aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds bekommen hat und über der Steuergrenze liegt, muss eine Arbeitnehmer­veranlagung machen.

Formulare "Steuer & Ein­kommen"

Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht ver­pflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.

Allgemeines zur Arbeit­nehmer­ver­an­lag­ung

Welche Arten und Wege gibt es? Wann ist der "Steuer­aus­gleich" frei­willig, wann ver­pflicht­end? So holen Sie sich Ihr Geld vom Fin­anz­amt zu­rück.

Antragslose Arbeit­nehmer­veranlagung

Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch & ohne Antrag ans Finanzamt. Wie funktioniert es & wann sollte man selbst aktiv werden?

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Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Steuer & Einkommen

T: 02682 740 
E: lohnsteuer@akbgld.at