19.6.2017

Mindestsicherung: Wer bekommt wieviel?

Das Burgenländische Mindestsicherungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung sozial schwacher Personen. Sie dient der verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung oder anderer sozialer Notlagen sowie zur weitest gehenden Förderung einer dauerhaften Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen in das Erwerbsleben.

Anspruch


Anspruch auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Burgenland haben und diesen gleichgestellte Personen.

Keinen Anspruch haben

  • nicht erwerbstätige EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger oder der Schweizer Eidgenossenschaft und deren Familienangehörige jeweils in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts;
  • schutzbedürftige Fremde
  • Personen während ihres sichtvermerksfreien oder sichtvermerkspflichtigen Aufenthalts im Inland

Monatliche Mindeststandards:

  1. für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher, die nur mit ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten minderjährigen oder volljährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben € 838,--
  2. für Ehegattinnen oder Ehegatten, eingetragene Partnerinnen oder Partner, Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten oder volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben:
  3. für volljährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die mit zumindest einer oder einem Volljährigen oder einer Person, der gegenüber sie unterhaltsberechtigt sind, im gemeinsamen Haushalt leben:
    pro Person € 251,--
  4. für minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die mit zumindest einer oder einem Volljährigen oder einer Person, der gegenüber sie unterhaltsberechtigt sind, im gemeinsamen Haushalt leben:
    pro Person € 161,--

Die Mindeststandards nach Z 1, 2 und 3 enthalten einen Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs im Ausmaß von 25%. Besteht kein Wohnbedarf oder ein geringerer Wohnbedarf oder ist dieser anderweitig gedeckt, so sind die jeweiligen Mindeststandards, die einen Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs enthalten, um diesen Anteil höchstens jedoch um 25% zu kürzen.

Alle weiteren Informationen und Anträge finden Sie direkt auf www.burgenland.at