Wahl des Betriebsrates
Entstehungsgeschichte
Durch eigene Vertretungskörper der Arbeitnehmer sollte eine zumindest ansatzweise Gegenmacht zu den Arbeitgebern aufgebaut werden.
Das Wahllokal ist so einzurichten, dass es für jeden Arbeitnehmer während der Arbeitszeit erreichbar ist.
Eine Betriebsratswahl wird durch eine Betriebsversammlung eingeleitet. Die Kundmachung hat schriftlich zu erfolgen.
Nach Feststellung der Wahlvorschläge wird ein Stimmzettel aufgelegt.
Ab der Kundmachung des Ergebnisses der Betriebsratswahl läuft eine Anfechtungsfrist von einem Monat.
Die Betriebsratswahl ist nach den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts durchzuführen.
Wahlvorschläge müssen spätestens 2 Wochen vor dem ersten Wahltag eingebracht werden.
Die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl obliegt dem Wahlvorstand.
© 2021 AK Burgenland | Wiener Straße 7 7000 Eisenstadt, +43 2682 740 0