Betriebliche Ausbildung und Schulung
Bei geplanten Maßnahmen der betrieblichen Ausbildung oder Schulung muss der Betriebsrat vom Inhaber zum ehestmöglichen Zeitpunkt informiert werden.
Weitgehende Befugnisse hat der Betriebsrat in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.
So muss er bei der Planung und Einführung neuer Technologien vom Betriebsinhaber angehört werden und ist bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung der Arbeitnehmer:innen beizuziehen.
Er hat in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes Zugang zu allen relevanten Unterlagen und kann bei Beratungen mit dem Arbeitgeber den Arbeitsinspektor beiziehen.
Tipp
Ausführliche Infos zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal von ÖGB und Bundesarbeitskammer Gesunde Arbeit© 2024 AK Burgenland | Wiener Straße 7 7000 Eisenstadt, +43 2682 740 0