Ein Mann hält ein Handy in die Kamera auf dem ein Foto von ihm mit Bewertungsmöglichkeiten zu sehen ist. Digital ist er vernetzt mit anderen menschen deren Fotos wir sehen
© Very Nice Studio

Plattformarbeit

Fahrradbot:innen, Reinigungskräfte, Kreativschaffende, Übersetzer:innen, Clickworker:innen, Fahrer:innen – sie alle erbringen Dienstleistungen, die zunehmend über Online-Plattformen vermittelt und abgewickelt werden. Die Vorteile dieser Arbeitsorganisation liegen insbesondere auch in den niedrigen Einstiegsbarrieren (z.B. abgeschlossene Ausbildung, Sprachkenntnisse). 

Das Geschäftsmodell der Plattformen profitiert insbesondere von der (Schein-)Selbstständigkeit der Beschäftigten, wodurch auch sämtliches Risiko bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Gewerkschaften äußern schon seit Jahren massive Bedenken hinsichtlich der Umgehung des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts.

Die Verhandlungen zum Entwurf der EU-Plattformarbeitsrichtlinie wurden im Dezember 2023 nach zwei Jahren abgeschlossen. Wesentlich sind dabei die Bestimmungen in Bezug auf Datenschutz, algorithmisches Management, Kommunikationskanäle und Information für Plattformbeschäftigte und ihre Interessenvertretungen.

Plattformarbeitende werden bezogen auf ihre personenbezogenen Daten dahingehend geschützt, dass die Nutzung automatisierter Systeme zur Überwachung und Entscheidungsfindung besonderen Transparenzbestimmungen unterliegt. Außerdem wird die Einhaltung der Rechte der Plattformarbeitenden und deren Gesundheit und Sicherheit durch eine menschliche Kontrolle der automatisierten Entscheidungen gewährleistet. Zu ausführlichen Informationen und zur Bewertung der Richtlinie aus AK-Sicht geht es hier entlang. 

Die Arbeiterkammer macht bereits seit Jahren auf die Missstände bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des Online-Sektors aufmerksam, hat ein Positionspapier dazu verfasst, an mehreren Konsultationen teilgenommen, Gespräche mit EU-Entscheidungsträger:innen geführt und Diskussionsveranstaltungen auf EU-Ebene dazu geführt. 

Neue Formen der Arbeitsorganisation dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen. Abhängigkeitsverhältnisse brauchen Regulierung (z.B. Mindeststandards) und Schutzbestimmungen. Viele nehmen Apps oder Algorithmen mittlerweile als Chef:in wahr, doch die Verantwortung für den Schutz von Beschäftigten muss immer noch bei den Arbeitgeber:innen bleiben.

Frau mit Roller © Creative Christians

Branchenreport "Sharing Economy" 2020

Follow-Up Studie über Plattformökonomie in Österreich mit Fokus auf Mobility Sharing

Digital Platform Observatory © Digital Platform Observatory

Digital Platform Observatory

Auf einer interaktiven Europakarte werden Rechtsfälle und Initiativen im Bereich Plattformarbeit abgebildet.

Grafik Tag der Plattformarbeit © Very Nice Studio, Very Nice Studio

Gesammelte Impulse zum Tag der Plattformarbeit

Perspektiven aus Forschung und Interessenpolitik

Lieferando Zustellbot*in fährt in der Dämmerung über Brücke, wir sehen die radelnde Person von hinten © Denise Jans Unsplash, Denise Jans Unsplash

Grundlagenpapier Plattformarbeit

Rechtliche Unsicherheit und dringender Regulierungsbedarf im Bereich Plattformarbeit

2 Mitglieder des Digi-Team diskutieren mit Plattformarbeiter*innen © AK Wien, AK Wien

Policyhack Plattformarbeit

Policyhack Plattformarbeit: Teilnahme von Crowdworkern an der öffentlichen Konsultation zum Digital Services Act

Kontakt

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