Policyhack Plattformarbeit
Mit dem Digital Services Act arbeitet die Europäische Kommission derzeit an neuen Spielregeln für den digitalen Raum. Auch die Arbeitsbedingungen der CrowdworkerInnen werden darin diskutiert. Die AK Wien organisiert mit zwei Policyhack-Workshops Unterstützung und Hilfestellung für ArbeitnehmerInnen von Plattformen, um an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen.
Digital Services Act: Mitbestimmung
FahrradbotInnen, Reinigungskräfte, Kreativschaffende, ÜbersetzerInnen, ClickworkerInnen, FahrerInnen – sie alle erbringen Dienstleistungen, die zunehmend über Internetplattformen vermittelt, abgewickelt und auch bezahlt werden. Mit dem Digital Services Act soll die EU-Gesetzgebung reformiert und die Rolle und Verantwortung großer Online-Plattformen geklärt werden.
Einladung zum Policyhack
Die Arbeiterkammer Wien lädt PlattformarbeiterInnen ein, ihre Anliegen im Rahmen von zwei Policyhack-Workshops einzubringen. Dabei wird die vorliegende öffentliche Konsultation diskutiert, es werden gemeinsame Anliegen formuliert und noch vor Ort mittels Online-Formular eingebracht.
Termine: Policyhack Workshops
- Dienstag, 11. August 2020, 17-19 Uhr
- Mittwoch, 19. August 2020, 10-12 Uhr
Anmeldung auf policyhack.eu
Beide Termine finden in der AK Wien (BP2, Plößlgasse 2, 1040 Wien) statt.
Vor Ort unterstützen ExpertInnen mit dem Fokus Arbeitsrecht, Digitalisierung und EU der Arbeiterkammer Wien. Auf der eigens eingerichteten Website policyhack.eu steht zudem eine Anleitung zum Ausfüllen der öffentlichen Konsultation zum Download zur Verfügung. Damit sollen auch über die zwei Workshops hinaus PlattformarbeiterInnen ermutigt werden, ihre Anliegen und Arbeitsrealitäten im Entscheidungsprozess einzubringen.
Das Themenspektrum umfasst die vielen Herausforderungen für Einzelpersonen im Verhältnis zu Plattformen. Dazu zählen etwa Haftungsregeln, Sicherheit der BenutzerInnen oder die Gatekeeper-Funktion digitaler Plattformen.
Ungleichgewicht bei Beteiligung
Noch bis zum 8. September 2020 ist eine Beteiligung an der Konsultation möglich. Anhand vorgegebener Fragen und Themen können sich neben Plattform-Konzernen, Behörden, Wissenschaft, Zivilgesellschaft insbesondere auch betroffene Beschäftigte einbringen. Die Ergebnisse sollen dann in den EU-Rechtsvorschlag zu den digitalen Diensten eingearbeitet werden, der Ende 2020 veröffentlicht werden soll.
Gerade großen Online-Plattformen gelingt es, ihre Positionen und Forderungen erfolgreich in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Betroffene PlattformarbeiterInnen sind in ihren Möglichkeiten, sich organisiert und abgestimmt einzubringen, deutlich benachteiligt.