Für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen

Ausnahmeregelung endet mit 31.12.2023

ACHTUNG!

Die COVID-19-Sonderregelungen für Pflegeassistent:innen, Pflegefachassistent:innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid laufen nun endgültig am 31.12.2023 aus

Somit müssen ab 01.01.2024 alle Berufsangehörigen, die in einem Gesundheitsberuf (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein, um ihren Beruf ausüben zu dürfen.  

WICHTIG!

Wir empfehlen, rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, entweder online unter  (mit Handysignatur/Bürgerkarte) oder persönlich nur nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 2682 740 3333 in der AK Burgenland.


Liegen alle Voraussetzungen für die Eintragung vor, führt die Behörde die Registrierung zeitnahe durch. Damit ist der erste Schritt getan, damit Sie Ihre Arbeit fortsetzen oder beginnen können. Der Berufsausweis wird nach der Eintragung in das Register ausgestellt und zugesandt.

Das Ge­sund­heits­be­rufe­re­gis­ter

Das Re­gis­ter wer­tet Ge­sund­heits­be­rufe auf: Nur wer ent­sprech­ende Qua­li­fi­ka­tion­en hat, wird auf­ge­nom­men.

Die AK als Registrierungs­behörde

Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben Gesundheits­berufe­register eingeführt. Die AK wurde mit der Registrierung betraut.

Die Registrierung in der AK Burgenland

Wir sind für Sie da. Telefonisch und per E-Mail. Registrieren Sie sich!

Verlängerung der Berufsberechtigung

Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.

KONTAKT

Wir unterstützen Sie gerne!
Melden Sie sich bei uns!
Wir sind unter der Telefonnummer 02682 740 3333 für Sie erreichbar!

Kontakt

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Gesundheitsberufe-Register
T: 02682 740 3333
E: gbr@akbgld.at