Die Registrierung in der AK Burgenland
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Liegen alle Voraussetzungen für die Eintragung vor, führt die Behörde die Registrierung zeitnah durch. Jedenfalls stellt die Behörde eine Bestätigung der Antragstellung aus. Damit ist der erste Schritt getan, damit Sie Ihre Arbeit fortsetzen oder beginnen können. Der Berufsausweis wird nach der Eintragung in das Register ausgestellt und zugesandt.
Pflegeassistent:innen, Pflegefachassistent:innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid dürfen weiterhin ihrem Beruf jedenfalls bis zum 31.12.2023 nachgehen, unabhängig davon, ob sie die Auflagen erfüllt haben oder nicht. Für die anschließende Eintragung ins Register sind sowohl die erfüllten Auflagen als auch ein Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse vorzulegen.
Diese Bestimmung wurde im BGBl. I Nr. 82/2022 veröffentlicht.
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