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Verlängerung der Berufsberechtigung

Ihre Eintragung im Gesundheitsberuferegister muss nach 5 Jahren aktualisiert und verlängert werden, damit Ihre Berufsberechtigung aufrecht bleibt. Dafür müssen Sie Ihre Berufsberechtigung vor Ablauf der Gültigkeit verlängern.

Wie lange ist meine Berufsberechtigung gültig?

5 Jahre. Auf der Rückseite Ihres Berufsausweises sehen Sie, wann die Gültigkeit Ihrer Berufsberechtigung genau endet. Läuft Ihre Berechtigung z.B. am 30.06.2023 ab, können Sie ab 01.04.2023 die Verlängerung beantragen.

Rechtzeitig vor Ablauf der Berufsberechtigung erhalten Sie eine schriftliche Erinnerung, entweder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder per Post. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Daten aktuell zu halten.

(Änderungsmeldung von persönlichen DatenÄnderungsmeldung Arbeitgeber oder Berufssitz

Achtung

Die Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich.

Wie kann ich meine Berufsberechtigung verlängern?

Sie haben 2 Möglichkeiten: entweder elektronisch mit Ihrer Handy-Signatur/ID Austria oder mit schriftlichem Antrag.

Schaubild Möglichkeiten der Verlängerung
© Bundesarbeitskammer


Wichtig

Wählen Sie auf der Website gbr.gv.at/verlängerung die gewünschte Art der Verlängerung aus. Das ist frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer Berufsberechtigung möglich.


Wie funktioniert die Online-Verlängerung?

Sie haben eine Handy-Signatur oder ID Austria? Dann geht es am schnellsten. Unter gbr.gv.at/verlängerung finden Sie den entsprechenden Link und loggen sich einfach im Gesundheitsberuferegister ein und verlängern Ihre Berufsberechtigung.

Die Bestätigung können Sie dann auch gleich herunterladen und die Verlängerung erscheint im öffentlichen Gesundheitsberuferegister

Wie funktioniert die Verlängerung mit Antrag?

Fordern Sie zuerst Ihren Verlängerungsantrag an. Unter gbr.gv.at/verlängerung finden Sie den entsprechenden Link.

Geben Sie auf der Anforderungsseite folgende Daten ein:

  • Ihre GBR-Nummer – diese finden Sie auf Ihrem Berufsausweis
  • Ihr Geburtsdatum
  • Wählen Sie, ob Sie den Verlängerungsantrag per E-Mail oder per Post erhalten möchten

Das Formular wird dann mit den im Register gespeicherten Daten vorbefüllt und an Sie geschickt.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Verlängerungsantrag ausgefüllt an die Behörde zu übermitteln. Sie haben dafür folgende Möglichkeiten:

  • Per E-Mail
  • Per Post
  • Durch persönliche Abgabe oder Botin/Bote (durch Dritte)
  • Bei einem persönlichen Termin bei der Behörde (ausschließlich nach Terminvereinbarung)

Wenn die Behörde Ihren Verlängerungsantrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine Bestätigung. Die Verlängerung erscheint dann auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister.

Bei welchen persönlichen Änderungen braucht die Behörde Nachweise von mir?

Wenn sich diese Umstände bei Ihnen ändern, müssen Sie die entsprechenden Nachweise an die Behörde schicken:

Wann bekomme ich einen neuen Berufsausweis von der Behörde?

Sobald Ihre Berufsberechtigung verlängert ist bzw. auch Ihre Daten aktualisiert wurden, erhalten Sie den neuen Berufsausweis mit der Post zugeschickt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach der Verlängerung ist Ihr neuer Berufsausweis wieder 5 Jahre gültig.

Muss ich bei der Verlängerung meine Fortbildungsstunden nachweisen?

Nein. Die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung wird auch im Rahmen der Verlängerung nicht überprüft.

Bitte entnehmen Sie weitere Details der Klarstellung des Ministeriums betreffend Fortbildungsverpflichtung und Verlängerung der Berufsberechtigung.


Häufige Fragen zur Verlängerung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verlängerung der Berufsberechtigung finden Sie in den FAQs

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3333
E: gbr@akbgld.at