Sonderausgaben
Geldscheine übergeben © SergeVo, stock.adobe.com

Burgenländische (Energie-) Unterstützungmaßnahmen



Maßnahmen allgemein:

  • Burgenländischer Sozial- und Klimafonds

Die Burgenländische Landesregierung richtete im Juli 2022 einen Sozial- und Klimafonds ein, mit dessen Mitteln Maßnahmen finanziert werden sollen, um finanziell schlechter gestellte Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland von der aktuellen Teuerungswelle zu entlasten. 

Weitere Informationen erhalten sie unter: Sozial- und Klimafonds - Land Burgenland

  • Gemeinden als Anlaufstelle

Unterstützung im Gemeindeamt bei der Abwicklung der Anträge für den Anti-Teuerungsbonus

https://www.gvvbgld.at/gemeinden-gegen-die-teuerung-ab-september.html

  • Schuldnerberatung

Die Schuldenberatung Burgenland ist eine kostenlose Serviceeinrichtung, die Bürgerinnen und Bürgern, die in finanzielle Bedrängnis geraten sind, kostenlos Rat und Hilfe bietet. 

Kontakt:

E-Mail: post.schuldenberatung(at)bgld.gv.at;
https://www.burgenland.at/service/landes-ombudsstelle/schuldenberatung/
Schuldenberatung Nord:
Hartlsteig 2, 7000 Eisenstad (hinter Landhaus-alt),
Terminvereinbarungen Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 057-600/2149;

Schuldenberatung Außenstelle Süd
Hauptplatz 1, 7400 Oberwart (Bezirkshauptmannschaft)
Terminvereinbarungen Außenstelle Süd Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 057/600-4513

  • Energieberatung

Bei Hausbau oder Sanierung – Diesbezüglich bietet das Land Burgenland Hilfestellung in Form von Energieberatungen an. Diese Energieberatungen werden von der Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Wohnbauförderung durchgeführt.

Kontakt:
E-Mail: post.a9-energie(at)bgld.gv.at 
weitere Infos unter: Allgemeines - Land Burgenland
Anmeldung telefonisch unter der Info Hotline: 057/600/2801
von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. 

Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte:

  • Heizkostenzuschuss

Das Land Burgenland gewährt Personen zur teilweisen Abdeckung der Lebenserhaltungskosten einen Heizkostenzuschuss. Dieser wird einmalig in der Höhe von € 700,- pro Haushalt gewährt. Voraussetzung: Wenn das Haushaltseinkommen des Vormonats der Antragstellung nicht die Höhe der analog zu § 9 Burgenländisches Mindestsicherungsgesetz festgelegten jeweiligen Einkommensgrenzen übersteigt. Antrag ab 01. September 2022 möglich und kann persönlich in der Hauptwohnsitzgemeinde (Formulare liegen dort auf) oder online (Link beigefügt) gestellt werden.


Weitere Informationen unter: Sozial- und Klimafonds - Land Burgenland

  • Antiteuerungsbonus

Das Land Burgenland gewährt Personen zur teilweisen Abdeckung der Lebenserhaltungskosten einen Anti-Teuerungsbonus. Dieser wird einmalig in einer Höhe zwischen € 400,- und € 700,- pro Haushalt gewährt. Voraussetzung: Wenn das Haushaltseinkommen des Vormonats der Antragstellung nicht die Höhe der festgelegten jeweiligen Einkommensgrenzen übersteigt. Antrag ab 01. September 2022 möglich und kann persönlich in der Hauptwohnsitzgemeinde (Formulare liegen dort auf) oder online gestellt werden.

  • Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Förderung umfasst die Gewährung von einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschüssen (Aushilfen) für in finanzielle Not geratene Familien oder Einzelpersonen. Anträge können bei der Wohnsitzgemeinde (Antragsformulare vor Ort) - oder bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden.

Weitere Informationen unter: Sozialhilfe - Land Burgenland

  • Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss zu den Wohn (Miet)kosten, die Höhe ist abhängig vom Wohnungsaufwand und dem Einkommen.

Weitere Informationen unter: Wohnbeihilfe - Land Burgenland
Info-Center der Wohnbauförderung: Telefon 057/600 DW 2800.

Caritative Einrichtungen:

  • Caritas Sozialberatung

Kontakt: Telefonnummer: +43 1 545452 

Terminvereinbarungen für die Beratungsstelle Oberwart sind von MO – DO zwischen 09.00 und 12.00 Uhr unter 0676 837 30 408 möglich.
Terminvereinbarungen für die Beratungsstelle in Eisenstadt sind von MO – FR zwischen 09.00 und 12.00 Uhr unter 0676 837 30 305 möglich.

  • Volkshilfe Burgenland

Kontakt:
Johann-Permayer-Straße 2, 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682/61569
E-Mail: center@volkshilfe-bgld.at

Unterstützungsantrag: A-Ansuchen-Unterstützung-Formular-Neu-KTO-2013.pdf (volkshilfe-bgld.at)
Kurzbeschreibung der notwendigen Unterlagen: https://www.volkshilfe-bgld.at/downloads/

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Interessenvertretung
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: interessenpolitik@akbgld.at