Eltern halten ein schlafendes Neugeborenes in ihrer Hand
© Zffoto, stock.adobe.com

Ich bekomme ein Kind

Ein Kind ist im Anmarsch? Wir gratulieren herzlich und haben für Sie ein Package der wichtigsten Informationen für werdende und frischgebackene Eltern zusammengestellt: Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Links zu Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Wiedereinstieg!

Schwangerschaft und Geburt

Bekanntgabe der Schwangerschaft

Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, sollten Sie diese (und den voraussichtlichen Geburtstermin) laut Gesetz dem Arbeitgeber mitteilen. Details zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie hier.

Schutzbestimmungen

Während der Schwangerschaft steht Ihnen besonderer Schutz in der Arbeit zu – unabhängig von Staatsbürgerschaft, Einkommen und Dauer bzw. Ausmaß der Beschäftigung!

  • Kündigungsschutz: Als schwangere Beschäftigte dürfen Sie nicht einfach gekündigt werden. Das sind Ihre Rechte!

  • Beschäftigungsverbote: Natürlich dürfen Sie keine Arbeiten ausführen, die für Sie oder das Baby schädlich sein könnten. Ein Beschäftigungsverbot, extra Ruhepausen usw. gibt es in diesen Fällen.

Mutterschutz und Wochengeld

Acht Wochen vor der voraussichtlichen und acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit erhalten Sie statt Ihrem Lohn bzw. Gehalt Wochengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse.

Ausnahmen

Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten grundsätzlich nicht für freie Dienstnehmerinnen und Werkvertragsnehmerinnen!

Für freie Dienstnehmerinnen gilt jedoch das absolute Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt. Für sie besteht auch Anspruch auf Wochengeld.

Ratgeber

Mutterschutz

Elternkalender

Ein Baby kommt – und Sie müssen an 1000 Dinge denken!  

Mit dem AK Elternkalender versäumen Sie keine wichtigen Termine oder Fristen!

Zum AK Elternkalender

Familienbeihilfe - Rechner


Bestimmungen für Adoptiv- und Pflegeeltern

Für Adoptiv- und Pflegeeltern gelten meist die gleichen Bestimmungen wie für leibliche Eltern. Wo sich die Regeln rund um Karenz und Kinderbetreuungsgeld für Sie unterscheiden, können Sie hier nachlesen.

Karenz

Elternkarenz bedeutet: Sie haben gegenüber dem Arbeitgeber das Recht auf eine kündigungsgeschützte Dienstfreistellung. Bitte verwechseln Sie das nicht mit dem Kinderbetreuungsgeld, es handelt sich dabei um eine finanzielle Leistung vom Familienministerium, die bei der Krankenversicherung zu beantragen ist.

Wie ist die Elternkarenz geregelt?

Wann müssen Sie Ihre Karenz melden und wie lange dauert sie? Haben Sie in dieser Zeit volle Jobsicherheit und Weiterbildungsmöglichkeiten? Wie wirkt sich die Elternkarenz auf Ihre Pension aus? Diese und viele andere Fragen beantworten wir hier. 

Arbeiten in der Karenz?

Sie dürfen geringfügig arbeiten, während Sie in Karenz sind – höchstens 13 Wochen im Kalenderjahr auch über der Geringfügigkeitsgrenze, wenn Sie das ganze Jahr in Karenz sind. Alle Details dazu finden Sie hier.

Achtung!

Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind nicht dasselbe – informieren Sie sich deshalb auch, ob Ihr Zuverdienst Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld haben könnte! Details dazu finden Sie hier... 

Sie wollen Ihr Arbeitsverhältnis ganz beenden?

Wenn Sie anlässlich der Geburt Ihres Kindes einen so genannten  Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaustritt planen, vergessen Sie nicht auf Ihren Anspruch auf Abfertigung

Kinderbetreuungsgeld

Sie können ab der Geburt Ihres Kindes Kinderbetreuungsgeld beantragen und sich zwischen verschiedenen Varianten entscheiden: längere, kürzere und einkommensabhängige.

  • Das Grundmodell sieht eine Mindestdauer von 365 + 91 Tage ab der Geburt vor, also 456 Tage mit einem Tagesbetrag von € 39,33

  • Die Eltern können dieses Modell maximal bis zum 851 + 212 Tag ab der Geburt (28 + 7 Monate) verlängern. Der Tagesbetrag vermindert sich dabei im Verhältnis zur Verlängerung von € 39,33 auf zumindest  € 16,87 Euro täglich. 

  • Einkommensabhängige Variante 12+2: monatlich 80% des letzten Nettoeinkommens bis zu € 76,60 täglich  (max. ca. 2.100 Euro monatlich) bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes.

Tipp: Kinderbetreuungsgeldrechner

Was ist die beste Variante für mich? Probieren Sie den Vergleichsrechner des Familienministeriums...

Weitere Infos zum Kinderbetreuungsgeldkonto  finden Sie hier...

Dazuverdienen zum Kinderbetreuungsgeld

Als Bezieher:in von Kinderbetreuungsgeld können Sie auf jeden Fall geringfügig dazuverdienen. Aber Achtung: Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto gilt eine andere Zuverdienstgrenze als beim einkommensabhängigen Modell – erfahren Sie hier die Details. 

Wenn ein weiteres Baby kommt...

Das Kinderbetreuungsgeld des ersten Kindes endet bei der Geburt des zweiten.

Andere Förderungen und Beihilfen

  • Papamonat ("Familienzeitbonus"): Eine finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes ausschließlich der Familie widmen wollen und ihre Erwerbstätigkeit für diese Zeit unterbrechen. Erfahren Sie hier alle Details dazu... 

  • Familienbeihilfe: Lesen Sie hier nach, wann Sie Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Unser Familienbeihilfe-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Geld Sie für Ihre Familie erwarten können. 

  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld: Alleinerziehende bzw. geringverdienende Elternteile haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf diese Beihilfe – informieren Sie sich hier!

  • AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe: Das AMS fördert kostenpflichtige Kinderbetreuungsplätze, wenn Sie diese Unterstützung brauchen, um arbeiten oder einer Weiterbildung machen zu können. Mehr dazu hier!

  • Familienhärteausgleich: Eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe für Familien in Notsituationen bekommen Sie unter diesen Umständen.

Steuervorteile für Familien

Für Familien gibt es Absetzbeträge, um die sich die Lohnsteuer verringert. Außerdem profitieren Eltern vom Kinderfreibetrag. Spezielle Ausgaben wie etwa Kinderbetreuung können von der Steuer abgesetzt werden. Hier ein Überblick.

Wiedereinstieg und Elternteilzeit

Es geht langsam wieder zurück in den Job?  Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen Ihnen diese Regelungen erleichtern. 

Elternteilzeit

Bis zum 7. Geburtstag Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Elternteilzeit