Weiblicher und männlicher Lehrling in Autowerkstatt
Weiblicher und männlicher Lehrling in Autowerkstatt © goodluz , stock.adobe.com

Ich starte ins Berufsleben

Sie wollen neben der Ausbildung Berufserfahrung sammeln? Sie brauchen Tipps für Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Assessment Center? Oder suchen Sie ein Einmaleins des Arbeitsrechts für den ersten Job? Dann finden Sie hier zahlreiche Informationen, Tipps und hilfreiche Links!

Lehre

Alle Infos für Lehrlinge und solche, die es werden wollen, finden Sie hier!

Praktikum und Ferialjob

Sie wollen neben Schule bzw. Ausbildung bereits erste Berufserfahrung sammeln?

  • Ferialjob: Ein Ferialjob ist ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten – nämlich diesen!

  • Praktikum: Da heißt’s aufpassen, denn es gibt selten klare Regeln. Die wichtigsten Tipps, damit das Praktikum kein Flop wird, können Sie hier nachlesen.

HILFE

Falls Sie bereits schlechte Erfahrungen mit Praktika gemacht haben, hilft die Watchlist Praktikum der Gewerkschaft GPA-djp.

Auf Jobsuche

Mit diesen Tipps meistern Sie den Weg vom Bewerbungsschreiben bis zur Gehaltsverhandlung!

Erfolgreich bewerben

  • Der erste Schritt zum neuen Job: Machen Sie sich selbst fit für den Bewerbungsprozess. Zahlreiche Hilfestellungen bietet das Bewerbungsportal des AMS – mit Checklisten, Leitfäden, Musterbewerbungen und Co.

  • Auf geht’s: So erstellen Sie in drei Schritten aussagekräftige Bewerbungsunterlagen – passgenau für ausgeschriebene Stellen oder individuell für eine überzeugende Initiativbewerbung.

  • Gratulation, es hat geklappt: Sie wurden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Mit guter Vorbereitung und etwas Übung können Sie einen guten Eindruck hinterlassen – wir zeigen, wie! 

TIPP

In der nächsten Bewerbungsrunde ist ein Assessment-Center angesagt? Welche Aufgaben Sie wahrscheinlich erwarten und wie Sie sich am besten vorbereiten können, lesen Sie hier nach.

ZUM NACHLESEN

Alle Infos über Ihr Recht auf Privatsphäre bei der Bewerbung und am Arbeitsplatz gibt es hier!

Wie viel Geld steht mir zu?

Eine der heikelsten Fragen beim Bewerbungsgespräch ist sicher die nach dem Gehaltswunsch. Informieren Sie sich am besten vorher, was für Ihre Position ein fairer Lohn bzw. ein faires Gehalt wäre. Zum Beispiel hier:

Arbeitsrecht für EinsteigerInnen

„Echtes“ oder „atypisches“ Arbeitsverhältnis?

Gerade am Anfang des Berufsleben kommen sie immer häufiger vor: so genannte „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse wie der Werkvertrag oder der freie Dienstvertrag. Doch Achtung: Hier gelten im Arbeitsrecht und für Steuer und Sozialversicherung andere Regeln als bei einem normalen Arbeitsverhältnis!

Bei mir ist´s kompliziert ...

Auch das trifft immer mehr Menschen: Was gilt, wenn zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse bzw. Werk- und freie Dienstverträge zusammenkommen, lesen Sie hier nach.

Arbeitsvertrag und Dienstzettel

Muss ich einen Arbeitsvertrag bekommen? Was wird darin geregelt? Welche Bedeutung hat der Dienstzettel? Diese wichtigen Erstinformationen finden Sie hier! 

ACHTUNG

All-In-Verträge, Rückerstattung von Ausbildungskosten und Co – manche Klauseln in Arbeitsverträgen bedeuten für ArbeitnehmerInnen unfaire Nachteile. Bei welchen Formulierungen Sie aufhorchen sollten, erfahren Sie hier!

Richtig gemeldet?

Wer bei der Sozialversicherung vom Arbeitgeber falsch gemeldet wurde, zahlt drauf: Überprüfen Sie deshalb gleich bei Arbeitseinstieg, ob Sie mit dem richtigen Stundenausmaß und der richtigen Lohnhöhe angemeldet sind – hier gibt’s alle Infos.

Letzte Hürde: Probezeit

In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden. Wie lange darf sie dauern? Wie viel Entgelt steht Ihnen zu? Was sind Ihre Rechte? 

Rund um die Arbeitszeit

Ob ganz „normal“ 40 Stunden pro Woche oder Teilzeit: ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen müssen sich bei Ruhepausen, Überstunden, Dienstverhinderungen und Co an ganz klare Regeln halten.

wichtig: arbeitszeit dokumentieren

Ohne Arbeitszeitaufzeichnungen können Sie nicht kontrollieren, ob Ihre Mehr- und Überstunden ausgezahlt werden. Mit dem Zeitspeicher der AK können Sie in der App und der verknüpften Browserversion einfach Arbeitszeit und Pausen eingeben.

Ab wann steht mir Urlaub zu?

In den ersten 6 Monaten wächst Ihr Urlaubsanspruch mit der Zeit, die Sie schon im Betrieb sind. Ab dem 7. Monat haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub von 5 Wochen!

Beispiel:

Nach 2 Wochen in der Firma dürfen Sie sich maximal einen Urlaubstag nehmen, nach einem Monat zwei Urlaubstage usw.

Näheres dazu und alle Infos, wann und wie Sie Urlaub vereinbaren, finden Sie hier!

Wie muss ich mich im Krankenstand verhalten?

Darf ich im Krankenstand vor die Tür gehen? Was muss ich dem Chef melden? Antworten auf diese und andere Fragen zum Krankenstand gibt’s in diesem Film:

Zum nachlesen

Hier gibt es alle Infos zum Krankenstand.

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten!

Wer seine Rechte nicht kennt, zahlt im Streitfall oft drauf. Wenn Sie unsicher sind, informieren Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben oder eine wichtige Entscheidung treffen: Fragen Sie unsere AK-ExpertInnen, wir beraten Sie gerne!

Steuer und Einkommen

Die erste Lohnabrechnung

Der Probemonat ist überstanden und endlich ist es so weit: Das erste Geld kommt! Doch stimmt Ihre monatliche Lohnabrechnung auch? Informieren Sie sich, was drauf stehen sollte und wie Sie die einzelnen Posten zu verstehen haben.

Was bleibt mir vom brutto?

Mit dem AK Brutto-Netto-Rechner können Sie unkompliziert ausrechnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Lohnsteuerausgleich nicht vergessen!

Am Ende des Jahres heißt es unbedingt: ArbeitnehmerInnenveranlagung machen! So können Sie sich zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Das zahlt sich besonders dann aus, wenn Sie nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben oder viele Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf abschreiben können (Fortbildung, Computer, Gewerkschaftsbeitrag usw.):

troubles mit den formularen?

Die AK-Steuerexpertin berät Sie gerne und kostenlos - und hilft Ihnen bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung!  

T: 02682 740
E: lohnsteuer@akbgld.at

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Arbeitsrecht

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Montag bis Freitag, 8 -16 Uhr
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