Grundbuch
Das Grundbuch zeigt, wem eine Liegenschaft gehört und welche Rechte oder Belastungen damit verbunden sind.
Die Jahresabrechnung zeigt Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen der Eigentümergemeinschaft und kann bei Fehlern gerichtlich überprüft werden.
Grundbuchanträge sind grundsätzlich schriftlich einzubringen. Für einfache Fälle gibt es Ausnahmen und Mustervorlagen.
Die jährliche Vorausschau informiert Wohnungseigentümer:innen über geplante Arbeiten, erwartete Kosten und Beiträge zur Rücklage.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach dem Wohnungskauf innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten.
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