Gebühren bei privaten Bankomaten
Private Bankomatbetreiber:innen können für Bargeldbehebungen ein Entgelt verlangen (z. B. Euronet derzeit 1,95 Euro). Die Gebühr wird gemeinsam mit dem behobenen Betrag vom Konto abgebucht.
Private Bankomaten gibt es in Österreich seit 2016, vor allem in touristischen Regionen. Ein gesetzliches Verbot, diese Gebühren an Kund:innen weiterzugeben, galt nur kurz: Der Verfassungsgerichtshof hob die Regelung 2018 auf. Auch der Oberste Gerichtshof bestätigte die Zulässigkeit der Entgelte, da bei der Behebung ein eigener kostenpflichtiger Vertrag mit dem Drittanbieter zustande kommt.
Woran erkennt man gebührenpflichtige Bankomaten?
Bankomaten privater Betreiber:innen sind oft nicht mit dem Logo einer Bank gekennzeichnet. Ob ein Entgelt anfällt, wird meist erst während des Behebungsvorgangs angezeigt. Die Gebühr muss ausdrücklich bestätigt werden; alternativ kann der Vorgang kostenlos abgebrochen werden.
Besonders hohe Gebühren werden mitunter im Ausland verlangt. In Deutschland verrechnen einzelne Betreiber etwa an Autobahnraststätten bis zu 6,50 Euro pro Behebung.
Unsere Forderung
Gebührenpflichtige Bankomaten müssen bereits von außen klar und gut sichtbar gekennzeichnet sein. So können Konsument:innen kostenpflichtige Behebungen von vornherein vermeiden.
Entgelte der eigenen Bank
Möchte eine Bank für Bargeldbehebungen – auch an eigenen Bankomaten – ein Entgelt verrechnen, ist dafür eine individuell mit den Kund:innen vereinbarte Regelung erforderlich. Diese gesetzliche Vorgabe wurde vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Aus Sicht der Arbeiterkammer müssen Banken ihren Kund:innen ausreichend Möglichkeiten bieten, Bargeld ohne Zusatzkosten zu beheben. Die Bargeldversorgung darf nicht zunehmend kostenpflichtigen Drittanbietern überlassen werden.
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