Canal+: Aktivierungsgebühr zurückholen
Die AK hat gegen unzulässige Vertragsklauseln von Canal+ (ehemals HD Austria) geklagt und eine Einigung erzielt. Betroffene Kund:innen können sich die bei Vertragsabschluss bezahlte Aktivierungsgebühr (zuletzt 29,90 Euro) zurückholen.
Wer kann die Aktivierungsgebühr zurückfordern?
Aufrechte Kund:innen
Canal+ informiert betroffene Kund:innen schriftlich über die Rückzahlung. Für die Rückforderung sind folgende Angaben erforderlich:
- vollständiger Name
- E-Mail-Adresse
- Kunden- oder Rechnungsnummer
Ehemalige Kund:innen
Auch ehemalige Kund:innen können die Aktivierungsgebühr zurückfordern, wenn ihre Kontaktdaten noch vorhanden sind. Zusätzlich sind erforderlich:
- eine Ausweiskopie
- eine inländische Kontonummer
Wurde der Vertrag vor dem 1. Jänner 2018 beendet, muss außerdem ein Nachweis über die Zahlung der Aktivierungsgebühr vorgelegt werden.
Kontakt
Kontakt
Arbeiterkammer BurgenlandKonsumentenschutz
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
T: 02682 740
E: konsumentenberatung@akbgld.at