Kontogebühren erhöhen: Das dürfen Banken
Banken dürfen Kontoführungsgebühren nicht einseitig erhöhen. Eine automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex (VPI) ist unzulässig. Soll eine Kontogebühr steigen, muss die Bank die gesetzlichen Regeln für Vertragsänderungen einhalten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine automatische Erhöhung von Kontogebühren ist unzulässig.
- Gebührenerhöhungen sind nur im Rahmen einer Vertragsänderung möglich.
- Die Bank muss geplante Änderungen mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten mitteilen.
- Kund können den Änderungen widersprechen und den Vertrag vor Inkrafttreten kostenlos und fristlos kündigen.
Automatische Gebührenerhöhungen sind unzulässig
Früher passten viele Banken Kontoführungsgebühren und andere laufende Entgelte – etwa die Jahresgebühr für eine Bankomatkarte – regelmäßig an den Verbraucherpreisindex (VPI) an.
Diese automatische Indexanpassung ist jedoch unzulässig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits mehrfach klargestellt, dass Banken Kontogebühren nicht automatisch an den VPI anpassen dürfen.
Automatische Änderungen sind nur bei Zinssätzen und Wechselkursen zulässig, wenn dafür im Vertrag Referenzwerte – etwa der Euribor – vereinbart wurden.
Wann eine Gebührenerhöhung zulässig ist
Will eine Bank Kontoführungsgebühren oder andere laufende Entgelte erhöhen, muss sie die gesetzlichen Vorgaben für Vertragsänderungen nach dem Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) einhalten.
Die Bank muss
- die geplanten Änderungen mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten mitteilen,
- darauf hinweisen, wenn Schweigen als Zustimmung gelten soll und eine entsprechende Vereinbarung besteht,
- über das Recht informieren, den Vertrag vor Inkrafttreten der Änderungen kostenlos und fristlos zu kündigen.
Die Information muss den Kund auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das kann etwa ein Brief, eine E-Mail oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – auch das elektronische Postfach im Online-Banking sein.
Werden diese gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, ist die Vertragsänderung unwirksam.
Gilt auch für Kreditkarten
Die Regelungen gelten nicht nur für Girokonten. Sie betreffen alle Zahlungsdiensteverträge, etwa auch Kreditkartenverträge.
AK Tipp
Lesen Sie Mitteilungen Ihrer Bank aufmerksam. Hinweise auf Vertragsänderungen sind nicht immer sofort als solche erkennbar und können wie Werbe- oder Informationsschreiben aussehen.
Wenn Sie einer Gebührenerhöhung nicht zustimmen möchten, müssen Sie der Änderung vor ihrem Inkrafttreten widersprechen.