Rücktrittsrecht bei Versicherungen
Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag bzw der Vertragserklärung ist. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem
- der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder –änderung,
- die Informationen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Gewerbeordnung und
- eine Belehrung über das Rücktrittsrecht dem Versicherungsnehmer zugegangen sind.
Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Brief oder Mail?
Die Rücktrittserklärung kann in geschriebener Form abgegeben werden, was bedeutet, dass auch ein E-Mail oder ein Fax ausreichend ist. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber das Schreiben eingeschrieben zu verschicken und den Postbeleg aufzubewahren.
Der Versicherungsvertrag kann die Klausel enthalten, dass der Rücktritt schriftlich erklärt werden muss. Damit eine solche Vereinbarung gültig ist, muss der Versicherungsnehmer der Klausel ausdrücklich und in einer gesonderten Erklärung zustimmen.
Bis wann muss ich meinen Rücktritt erklären?
Das Rücktrittsschreiben muss der Versicherung innerhalb der Rücktrittsfrist zugehen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Wann gibt es kein Rücktrittsrecht?
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Wenn der Versicherer vorläufige Deckung gewährt hat, dann ist für die entsprechende Dauer die Prämie zu bezahlen.