Wie der Digital Services Act Ihre Rechte im Internet stärkt

Der Digital Services Act (DSA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Konsument:innenschutz im Internet stärkt. Mit ihm wurden neue Pflichten für Online-Plattformen eingeführt, die das Internet für Sie transparenter und sicherer machen. Kurz zusammengefasst haben Sie damit folgende Vorteile:

  • Sie können verbotene Inhalte aus dem Internet entfernen lassen

  • Sie können sich für Hilfe an Trusted Flaggers („vertrauenswürdige Hinweisgeber“) wenden

  • Sie können im Bedarfsfall Beschwerde bei der KommAustria gegen eine Plattform bzw. gegen die Entscheidung einer Plattform erheben

Der DSA sorgt auch dafür, dass EU-Mitgliedstaaten eine Behörde einrichten müssen, die für die Überwachung und Durchsetzung des Digital Services Act zuständig ist. In Österreich ist das die KommAustria

Was müssen Online-Plattformen jetzt sicherstellen?

Online-Plattformen sind Websites, auf denen Nutzer:innen auch selbst Inhalte online stellen können, also zum Beispiel Social Media Plattformen oder Online-Marktplätze. Auf diesen gilt mit dem DSA:

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen klar, einfach und verständlich sein.

  • Anbieter müssen es Ihnen ermöglichen, dass sie einfach und schnell mit ihnen Kontakt treten können.

  • Betreiber müssen Werbung deutlich kennzeichnen und Sie darüber informieren, warum Sie diese angezeigt bekommen.

  • Plattformen müssen Empfehlungssysteme transparent und nachvollziehbar gestalten, den Kinderschutz beachten etc. 

Was sind verbotene Inhalte im Internet?

Grundsätzlich ist online alles verboten, was auch im echten Leben verboten ist. Es gibt jedoch Fälle, die sich besonders im Internet häufen, zum Beispiel Fake-Profile, betrügerische Anzeigen, Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten oder Fake-Bewertungen. Natürlich sind aber auch Verstöße gegen den Konsument:innen- oder den Datenschutz verboten. Sobald Anbieter davon erfahren, müssen sie diese abstellen.

Weitere Beispiele, wogegen Sie jetzt als Konsument:in vorgehen können:

  • Verkauf gefälschter Ware
  • Offenlegung privater Daten
  • „Dark Patterns“: Das sind manipulierende Design-Praktiken, wie zum Beispiel Countdowns neben Sonderangeboten, die Konsument:innen zum Kauf anstacheln sollen oder die farbliche Hervorhebung einer erwünschten Auswahlmöglichkeit

Wie kann ich gegen verbotene Inhalte vorgehen?

Betreiber müssen Ihnen eine zentrale Anlaufstelle nennen, über die Sie verbotene Inhalte melden können. Das kann telefonisch, per E-Mail oder über ein Formular geschehen.

Melden Sie dabei im besten Fall einen Link zum verbotenen Inhalt und eine Erklärung, warum der Inhalt verboten ist. Wenn der Betreiber Ihre Meldung erhalten hat, bestätigt er Ihnen das. Ebenso muss er Sie über das Ergebnis seiner Prüfung und die daraufhin eingeleiteten Schritte informieren.

Wie geht es nach einer Meldung weiter?

Meldet sich der Betreiber nicht zurück oder weist Ihre Meldung zurück? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Zuhilfenahme eines „Trusted Flaggers“: Eine nähere Erklärung dazu finden Sie im nächsten Artikel-Abschnitt.

  • Beschwerde gegen die erste Entscheidung des Anbieters bei der zweiten Instanz des Unternehmens

  • Beschwerde bei der KommAustria: Dazu müssen Sie ein Beschwerdeformular ausfüllen und mit Beweisen darlegen, weshalb ein Rechtsverstoß bei dem Anbieter vorliegt. Die Behörde wird Sie über das Ergebnis des Verfahrens informieren. Die Beschwerde bei der KommAustria können Sie hier aufgeben. 

Was sind Trusted Flaggers und wie können sie mir helfen?

Brauchen Sie Hilfe beim Entfernen von verbotenen Inhalten oder gegen eine Entscheidung der Plattform? Dann können Sie sich an sogenannte Trusted Flagger („vertrauenswoller Hinweisgeber“) wenden. Trusted Flagger sind von den zuständigen Behörden (in Österreich von der KommAustria) zertifiziert und verfügen über eine besondere Fachkenntnis in ihrem Arbeitsbereich. Hinweis: Eine Liste von Trusted Flaggers finden Sie auf der Website der EU-Kommission.

Trusted Flaggers können die Bearbeitung Ihrer Meldung beschleunigen

Anbieter behandeln Meldungen von Trusted Flaggers bevorzugt! Mit ihrer Hilfe kommen Sie also wahrscheinlich zu einem schnelleren Ergebnis.

Wie und von wem werden Betreiber bestraft?

Wenn sich herausstellt, dass der Inhalt illegal ist und der Dienst ihn trotzdem nicht entfernt, können Sie im Schadensfall Schadenersatz von dem Anbieter fordern. Der DSA macht damit Betreiber für verbotene Inhalte verantwortlich, wenn sie diese zu Unrecht nicht löschen.

Ich bin von dem Inhalt persönlich betroffen

Sind Sie von einem verbotenen Inhalt betroffen und erleiden dadurch womöglich einen Schaden? Entfernt der Anbieter bzw. der/die andere Nutzer:in den Inhalt trotz Ihrer Beschwerde nicht? Dann können Sie dagegen gerichtlich oder strafrechtlich vorgehen. 

Ich bin von dem Inhalt nicht persönlich betroffen

Haben Sie einen verbotenen Inhalt gemeldet, von dem Sie nicht persönlich betroffen sind und der trotz Meldung nicht entfernt wurde? Dann kann die zuständige Behörde - in Österreich ist das die KommAustria – versuchen, eine Lösung mit der Plattform herbeizuführen, oder Strafen gegen den Anbieter zu verhängen. 

Ist der Betreiber eine sehr große Plattform bzw. Suchmaschine?

Für die Sanktionierung sogenannter VLOP (very large online platforms) und VLOSE (very large search engines) ist die EU-Kommission zuständig. Eine Liste der VLOP/VLOSE finden Sie auf der Website der EU-Kommission.

Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 EIsenstadt

T: 02682 740 3961
E: konsumentenberatung@akbgld.at