Rücktritt vom Mietanbot
Ein Mietanbot ist bereits verbindlich. Überlege daher gut, bevor du unterschreibst. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kannst du kostenlos vom Mietanbot oder Mietvertrag zurücktreten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mietanbot ist verbindlich.
- Nimmt der:die Vermieter:in dein Mietanbot an, kommt der Mietvertrag in der Regel bereits zustande.
- Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Den Rücktritt musst du schriftlich innerhalb einer Woche erklären.
- Wurdest du nicht über das Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf einen Monat.
Ein Mietanbot ist bereits verbindlich
Du hast eine passende Wohnung gefunden und möchtest sie mieten? Dann überlege genau, bevor du ein Mietanbot unterschreibst.
Mit einem Mietanbot erklärst du verbindlich, dass du die Wohnung zu den angebotenen Bedingungen mieten möchtest. Nimmt der:die Vermieter:in das Anbot an, ist der Mietvertrag in der Regel bereits abgeschlossen.
Unser Tipp: Gib ein Mietanbot nur ab, wenn du die Wohnung tatsächlich mieten möchtest. Unterschreibe außerdem nicht gleichzeitig mehrere Mietanbote.
Wann kannst du vom Mietanbot zurücktreten?
Das Konsumentenschutzgesetz (§ 30a KSchG) gibt Konsument:innen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, kostenlos vom Mietanbot oder Mietvertrag zurückzutreten.
Dieses Rücktrittsrecht besteht nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du mietest oder kaufst eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder erwirbst ein Grundstück, das für den Bau eines Einfamilienhauses geeignet ist.
- Die Wohnung oder das Haus dient der Deckung deines dringenden Wohnbedürfnisses. Das bedeutet, dass du die Immobilie selbst zum Wohnen benötigst.
- Du hast deine Vertragserklärung – zum Beispiel das Mietanbot – am Tag der ersten Besichtigung der Wohnung abgegeben.
Wichtig: Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Wie trittst du zurück?
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Schicke deine Rücktrittserklärung innerhalb einer Woche ab. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Sende die Erklärung am besten eingeschrieben, damit du den Versand nachweisen kannst.
Welche Frist gilt?
Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich eine Woche.
Wurdest du nicht über dein gesetzliches Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf einen Monat.