AK warnt vor teuren 09x-SMS
Unerwünschte SMS können teuer werden. Immer wieder erhalten Konsument Nachrichten mit Werbung für pornografische Inhalte oder vermeintlich privaten Botschaften wie „Hurra, wir werden Eltern“ oder „Hurra, wir heiraten“. Dahinter stecken häufig kostenpflichtige Mehrwertdienste oder Links, die zusätzliche Kosten auslösen können.
Das Problem
Unseriöse Anbieter verschicken unaufgefordert kostenpflichtige Mehrwert-SMS oder Nachrichten mit Web-Push-Links. Schon ein unachtsamer Klick kann einen kostenpflichtigen Dienst aktivieren.
Die Kosten pro Nachricht erscheinen oft gering, können sich aber rasch summieren.
Beispiel aus der AK-Beratung
Herr W. erhielt ohne seine Zustimmung sieben Mehrwert-SMS von einer 900-Nummer. Obwohl er die Nachrichten nicht öffnete, wurden ihm dafür 28 Euro verrechnet.
Was Sie tun sollten
Prüfen Sie Ihre Telefonrechnung regelmäßig. Werden Kosten für nicht bestellte Mehrwertdienste verrechnet, beeinspruchen Sie diese schriftlich und fristgerecht bei Ihrem Mobilfunkanbieter.
Liegt kein gültiger Vertrag über einen Mehrwertdienst oder ein SMS-Abo vor, muss der Netzbetreiber den Sachverhalt prüfen und unrechtmäßig verrechnete Beträge zurückzahlen.
Unser Tipp: Lassen Sie 09x-Nummern oder Premium-SMS sperren, wenn Sie diese Dienste nicht nutzen. Viele Mobilfunkanbieter bieten diese Sperre kostenlos an.
So schützen Sie sich
- Antworten Sie nicht auf SMS unbekannter Absender.
- Klicken Sie keine Links in verdächtigen SMS an.
- Ignorieren Sie Aufforderungen, sich per SMS aus angeblichen Werbeverteilern abzumelden.
- Prüfen Sie bei Klingelton-, Gewinnspiel- oder Spiele-Angeboten genau, ob Sie ein kostenpflichtiges Abo abschließen.
- Achten Sie auf Preisangaben sowie auf Firmenname, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Anbieters.
- Seien Sie bei SMS-Chats und Flirtdiensten vorsichtig. Jede Nachricht kann gesondert verrechnet werden.
- Besprechen Sie die Risiken kostenpflichtiger SMS-Dienste auch mit Ihren Kindern.
- Lassen Sie Premium-SMS vorsorglich sperren, wenn Sie diese Dienste nicht benötigen.
SMS-Abos: Das gilt
Für SMS-Mehrwertdienste gelten gesetzliche Vorgaben:
- Angebots-SMS müssen grundsätzlich über den Preis informieren. Ausnahmen gelten für Dienste bis 70 Cent.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie das Angebot mit einer weiteren SMS ausdrücklich bestätigen.
- Laufende SMS-Abos müssen jederzeit kostenlos beendet werden können. Senden Sie dazu das Kennwort „Stopp“ an den Anbieter.
- Werden danach weiterhin Kosten verrechnet, beeinspruchen Sie diese schriftlich und fristgerecht bei Ihrem Mobilfunkanbieter.
AK fordert besseren Schutz
Konsument müssen sich auf korrekte Telefonrechnungen verlassen können. Netzbetreiber sollen unberechtigte Verrechnungen wirksamer verhindern und Reklamationen rasch bearbeiten.
Die AK fordert deshalb:
- bessere Kontrollen von Mehrwertdiensten durch die Netzbetreiber,
- korrekte und nachvollziehbare Telefonrechnungen,
- eine rasche Rückerstattung unrechtmäßig verrechneter Beträge,
- strengere gesetzliche Regelungen, wenn Missbrauch weiterhin möglich ist.