Ein Lieferbote transportiert auf einer Sackkarre einen hohen Stapel Kartons auf einem Gehweg neben einem weißen Lieferwagen.
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Unbestellte Waren: Ihre Rechte als Konsument:in 

Immer wieder werden Konsument:innen Waren zugestellt, die sie gar nicht be­stellt haben. Für diese Fälle gibt es eine gesetzliche Klarstellung: Sie brauchen die unbestellte Ware weder aufbewahren noch zurückschicken, sondern kön­nen sie auch wegwerfen.

Ausnahme: Irrtümlich zugesandte Ware

Erfolgte die Zusendung erkennbar irrtümlich, muss dies dem ab­send­en­den Unternehmen in angemessener Frist mitgeteilt oder die Ware auf Kosten des Unternehmens zurückgeschickt werden.