Ablaufdatum und Haltbarkeitsfristen
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine typischen Eigenschaften behält – etwa Geschmack, Farbe, Konsistenz oder den Vitamingehalt.
Wichtig: Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben. Viele Produkte können auch danach noch bedenkenlos verzehrt werden. Prüfen Sie sie vor dem Verzehr mit Ihren Sinnen: sehen, riechen und – wenn alles unauffällig ist – vorsichtig kosten.
Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen weiterhin verkauft werden. Der Handel muss jedoch deutlich darauf hinweisen, dass das MHD bereits abgelaufen ist. Häufig werden solche Produkte schon kurz vor Ablauf vergünstigt angeboten.
Haltbarkeitsfristen: Orientierung für frische Lebensmittel
Wie lange ein Lebensmittel haltbar ist, legen die Hersteller grundsätzlich selbst fest. Für einige Produkte enthält das Österreichische Lebensmittelbuch Orientierungswerte.
Bei frischem Fleisch gelten beispielsweise folgende Fristen:
- Frischfleisch und Hühnerteile: 3 Tage
- Fleischkleinteile (z. B. Geschnetzeltes): 1 Tag
- Ganze Hühner: 5 Tage
Diese Angaben sind Orientierungswerte und rechtlich nicht verbindlich.
Kühlkette einhalten – das verlängert die Haltbarkeit
Die Haltbarkeit eines Lebensmittels hängt nicht nur vom Datum auf der Verpackung ab. Entscheidend ist auch, ob es durchgehend richtig gekühlt wurde – beim Transport, im Geschäft und zu Hause.
Schon kurze Unterbrechungen der Kühlkette können dazu führen, dass Lebensmittel schneller verderben oder ihre Qualität verlieren. Außerdem gehen Hersteller bei der Berechnung der Haltbarkeit meist von sehr niedrigen Lagertemperaturen aus.
Beispiel: Ganze Hühner und Hühnerteile sollten bei –1 bis +2 °C gelagert werden. Wird diese Temperatur nicht eingehalten, verkürzt sich die Haltbarkeit.
Diese Lebensmittel besonders sorgfältig einkaufen
Empfindliche Lebensmittel reagieren besonders stark auf Temperaturschwankungen. Dazu zählen unter anderem:
- Fleisch
- Wurstaufschnitt
- Käse in Scheiben
- geschnittenes Obst
- verpackte Salate
Tipp: Kaufen Sie diese Produkte möglichst nur, wenn noch drei bis fünf Tage bis zum Ende der Haltbarkeit verbleiben. So haben Sie genügend Zeit für die Lagerung zu Hause.
Frischfleisch sollte möglichst am Tag des Einkaufs verarbeitet oder verzehrt werden. Ist das nicht möglich, garen Sie es vollständig und frieren Sie es anschließend ein.
Auch tiefgekühltes Fleisch ist nicht unbegrenzt haltbar. Wie lange es gelagert werden kann, hängt unter anderem vom Fettgehalt ab: Je höher der Fettgehalt, desto kürzer die Haltbarkeit. Außerdem spielt eine Rolle, wie frisch das Fleisch beim Einfrieren war.
Verbrauchsdatum: Hier gilt besondere Vorsicht
Einige besonders leicht verderbliche Lebensmittel tragen kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verbrauchsdatum mit der Angabe „Zu verbrauchen bis …“.
Dazu gehören zum Beispiel:
- frischer Fisch
- Faschiertes
- Rohmilch
Nach Ablauf nicht mehr verwenden
Produkte mit einem Verbrauchsdatum dürfen nach dem angegebenen Datum nicht mehr verkauft werden.
Auch zu Hause sollten sie nach Ablauf des Verbrauchsdatums grundsätzlich nicht mehr verzehrt werden. Bei diesen Lebensmitteln können sich krankmachende Keime vermehren, ohne dass Aussehen, Geruch oder Geschmack auffällig sind. Anders als beim Mindesthaltbarkeitsdatum reicht daher eine Sinnesprüfung nicht aus.
Merke:
- „Mindestens haltbar bis …“ = häufig auch danach noch genießbar.
- „Zu verbrauchen bis …“ = nach Ablauf aus Gründen der Lebensmittelsicherheit nicht mehr verwenden.