Was bisher bekannt ist ...
Was ist passiert?
Das Land Burgenland hat als Aufsichtsbehörde für gemeinnützige Wohngesellschaften im letzten Jahr eine Prüfung der vier großen Gesellschaften im Burgenland begonnen. B-Süd und EBSG wurden bereits ohne Beanstandungen geprüft. Die Prüfung der OSG steht noch bevor.
Am 16. Oktober 2025 hat Landeshauptmann Hans Peter Doskozil bekannt gegeben, dass nach einer Sonderprüfung der „Neue Eisenstädter“ der Verdacht von Verstöße gegen das „Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz“ (WGG) besteht.
Die Landesregierung hat daraufhin einen Regierungskommissär für „Neue Eisenstädter“ eingesetzt und damit den Wiener Rechtsanwalt Mag. Mathias Burger betraut. Das Ziel des Regierungskommissärs ist u.a. die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Weiterbetriebs im Sinne der Mieter:innen. Seine Aufgabe ist es, gemeinnütziges Vermögen und leistbares Wohnen zu sichern.
Am 22. Oktober 2025 wurde nach weiteren Hinweisen eine zweite Sonderprüfung angeordnet.
Zeitgleich haben AK Burgenland und Land Burgenland die Informationsplattform mit Online-Registrierung und Hotline gestartet.
Worum geht es eigentlich?
Das Land als Aufsichtsbehörde hat den Verdacht, dass zwei Banken, die auch Eigentümer von „Neue Eisenstädter“ sind, der Gesellschaft bei der Finanzierung von Wohnbauprojekten Kredite zu überhöhten Konditionen gewährt haben. Zudem sollen bestimmte, genehmigungspflichtige Geschäfte nicht zeitgerecht der Aufsichtsbehörde angezeigt worden sein.
Laut Berechnung des Landes soll es in 10 Jahren zu Mehrkosten in Höhe von 5,2 Millionen Euro gekommen sein. Bei der zweiten Sonderprüfung geht es nun auch um Baukosten, Versicherungsverträge und Kosten für Grundstückankäufe.
Das Problem für die Mieter:innen und Kund:innen: Da sich die Miethöhe und Kaufpreise bei gemeinnützigen Wohnobjekten direkt aus den tatsächlichen Kosten (Grundstück, Bau, Finanzierung, Versicherung) ergeben, könnten überhöhte Kosten zu einer unzulässigen Belastung der Mieter:innen und Kund:innen geführt haben.
Die „Neue Eisenstädter“ hat die Vorwürfe inzwischen über ihren Rechtsanwalt zurückgewiesen. Aktuell läuft die zweite Sonderprüfung des Landes.
Muss ich mir als Mieter:in / Kund:in Sorgen machen?
NEIN! Für Sie ändert sich nichts! Ihre Miet- oder Nutzungsverträge bleiben gültig, und Ihre Rechte bestehen unverändert fort. Der laufende Betrieb der „Neue Eisenstädter“ bleibt aufrecht.
Auch Ihre Verpflichtungen – insbesondere die Zahlung der Miete bzw. des Nutzungsentgelts – bleiben selbstverständlich bestehen.
Wenn sich der Verdacht bestätigt, wie bekomme ich einen Schadenersatz?
Sollte sich herausstellen, dass bestimmte Kosten – etwa Zinsen – unzulässig hoch waren, kann daraus ein finanzieller Schaden für Mieter:innen und Kund:innen abgeleitet werden.
Zunächst muss aber festgestellt werden, ob und in welchem Ausmaß die Kosten je Wohnobjekt zu hoch waren. Diese Feststellungen werden voraussichtlich noch einige Monate dauern und sind Gegenstand der laufenden Sonderprüfung.
Erst danach kann beurteilt werden, ob und in welcher Höhe Schadenersatzansprüche bestehen.Sie brauchen also noch etwas Geduld.Kann ich etwas Wichtiges verpassen?
Nein! AK Burgenland und das Land Burgenland informieren über diese Plattform, sobald es Neuigkeiten gibt. Da Sie registriert sind, erhalten Sie diese Informationen automatisch.
Zudem beträgt die Verjährungsfrist für allfällige Ansprüche nach Einschätzung der Landesregierung bis zu 30 Jahre. Sie betrifft auch frühere Verträge mit der „Neue Eisenstädter“.
Kontakt
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Arbeiterkammer BurgenlandWiener Straße 7
7000 Eisenstadt
HOTLINE: 02682 740 3444