Schutz für Klein­an­leger­:inn­en

Das Wertpapieraufsichts-Gesetz soll An­leger:innen schützen. Die letzte Änderung 2018 brachte folgende wichtige Ver­besser­ung­en:

Passender „Zielmarkt“ pro Produkt definieren

  • Vor der Herausgabe neuer Wertpapierprodukte oder Wert­papier­dienst­leist­ung­en (Vermittlung von Wertpapiern, Vermögensverwaltung...) müssen die Anbieter:innen einen Zielmarkt definieren: Für welchen Kundentyp sind z.B. Fonds oder Anleihen geeignet, für welchen eher weniger?

  • Wie bisher müssen die Ziele und Bedürfnisse der Kleinanleger:innen ge­nau erfragt werden, damit geeignete Produkte empfohlen werden können. Soll etwas riskiert werden? Oder ist es wichtig, ganz sicher zu veranlagen? Wie ist der Zeithorizont der Kund:innen? Haben sie schon Anlage-Erfahrung oder sind Wertpapiere Neuland für sie?

Mehr Befugnisse der Finanzmarktaufsicht

Wenn es ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes gibt, hat die Finanzmarktaufsicht mehr Möglichkeiten als bisher. Sie kann z.B. besonders riskante Produkte verbieten.

Kundengespräche aufzeichnen

Dass schlecht oder unvollständig zu einem Wertpapierprodukt beraten wurde, lässt sich oft nicht beweisen. Darum müssen jetzt Telefongespräche mit Kund­:inn­en aufgezeichnet und fünf Jahre lang aufgehoben werden. Auf Verlangen muss der Mitschnitt zur Verfügung gestellt werden. Auch der Aufsichtsbehörde liegen die Aufzeichnungen zur Einsicht und Kontrolle vor.

Unterscheidung zwischen unabhängiger und ab­häng­iger Anlageberatung

  • Wertpapierprodukte werden derzeit meist von abhängigen Berater:innen vermittelt, die auf Provisionsbasis arbeiten. Das ist auch weiterhin im Rah­men der gesetzlichen Vorgaben möglich. Neu ist jedoch: Die Berater:innen müssen ihre Kund:innen rechtzeitig darüber informieren – und zwar vor der Beratung.

  • Unabhängige Anlageberater:innen dürfen künftig keine Provisionen mehr an­nehmen und müssen allfällige Vorteile des Anbieters:der Anbieterin an die Kund:innen weiter­geben. Dafür müssen Kund:innen ein Honorar für die Beratung zahlen. Der Grund: Wenn Berater:innen z.B. höhere Provisionen bekommen, weil sie be­stimmte Wertpapiere vermitteln, ist die Gefahr groß, dass sie nicht das ge­eignet­ste Produkt empfehlen. Unabhängige Berater:innen müssen auch eine breit­ere Produktauswahl an Finanzinstrumenten heranziehen als abhängige Be­rater­:innen.