IBAN und BIC

IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number und iden­ti­fi­ziert Konten europaweit eindeutig. BIC bedeutet Bank Identifier Code und ist die international eindeutige Kurzbezeichnung einer Bank. Der BIC bezeichnet also eine Bank und die IBAN ein Konto innerhalb einer Bank.

Aufbau der IBAN

Eine österreichische IBAN besteht immer aus 20 Stellen und besteht aus diesen Elementen:

  1. Länderkennzeichen (AT)
  2. zweistellige Prüfziffer, die formale Eingabefehler verhindern soll
  3. Bankleitzahl
  4. Kontonummer

Die IBAN enthält grundsätzlich keinerlei Sonderzeichen, wie zB Bindestrich oder Schrägstrich, die bei alten Kontonummern manchmal vorgekommen sind. Wenn die IBAN des Zahlungsempfängers unklar erscheint bzw Sonder­zeich­en enthält, dann sollte zur Sicherheit beim Empfänger nachgefragt wer­den.

Aufbau des BIC

Der BIC besteht entweder aus einer reinen Buchstaben – oder aus einer Buch­stab­en­zahl­en­kom­bi­na­ti­on und kann 8 bis 11 Stellen haben.

Wo Sie IBAN und BIC finden

Beide sind jeweils auf der Bankomatkarte oder der Kundenkarte (Vorder- oder Rückseite), im Onlinebanking und im Regelfall auch auf den Kontoauszügen zu finden. Die Banken gehen vermehrt dazu über die IBAN in der kunden­freund­lichen, weil leichter lesbaren, 4-er-Block Version darzustellen.

Tipp

Beim Ausfüllen darf aber kein Leerzeichen zwischen den Ziffern freigelassen werden.

Wo Sie IBAN und BIC des Zahlungsempfängers finden

Die meisten Zahlungsanweisungen werden von den Unternehmen bereits mit den ausgefüllten Empfängerdaten IBAN und BIC verschickt. Man muss dann nur mehr die eigenen Bankdaten eintragen. Falls Sie eine Blanko­zahl­ungs­an­weis­ung erhalten oder verwenden möchten, dann sollte auf der zu be­zahl­end­en Rechnung bzw den Vertragsunterlagen IBAN und BIC des Zahl­ungs­em­pfäng­ers zu finden sein.

IBAN und BIC nicht selbst berechnen

IBAN und BIC können nicht selbst berechnet werden.

Tipp

Es ist generell davon abzuraten IBAN-Rechner zu benutzen, denn die Gefahr eine falsche IBAN zu erhalten ist hoch. Das kann zu kost­en­pflicht­igen Rückleitungen führen.

IBAN only

Ab 1. Februar 2016 kann die Angabe des BIC, die bis dahin nur bei in­länd­isch­en Überweisungen nicht notwendig war, auch bei grenzüberschreitenden Über­weis­ungen in Euro und innerhalb des EWR-Raumes entfallen.