Süße Werbung: Was Angaben zum Zucker wirklich bedeuten

Zucker hat kein gutes Image. Deshalb werben viele Hersteller mit Aussagen wie „zuckerfrei“ oder „ohne Zuckerzusatz“. Doch diese Begriffe sind gesetzlich geregelt. Die EU-Claims-Verordnung legt genau fest, wann welche Angabe verwendet werden darf.

Zuckerfrei

Ein Lebensmittel darf nur dann als zuckerfrei bezeichnet werden, wenn es höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g (bzw. 100 ml bei Getränken) enthält.

Zuckerarm

Als zuckerarm gilt ein Lebensmittel, wenn es folgende Grenzwerte einhält:

  • feste Lebensmittel: maximal 5 g Zucker pro 100 g
  • Getränke: maximal 2,5 g Zucker pro 100 ml

Dabei zählen alle üblichen Zuckerarten mit – etwa Haushaltszucker (Saccharose), Traubenzucker (Glucose) und Fruchtzucker (Fructose). Auch Honig oder andere süßende Zutaten werden als Zucker berücksichtigt. Zucker einfach durch Honig zu ersetzen, macht ein Produkt daher nicht automatisch „zuckerarm“.

Tipp

Ob zuckerfrei oder zuckerarm: Die Nährwerttabelle zeigt immer den tatsächlichen Zuckergehalt eines Produkts. Zusätzliche Orientierung bietet der Nutri-Score, der neben dem Zuckergehalt auch weitere ernährungsphysiologisch relevante Kriterien berücksichtigt.

Reduzierter Zuckergehalt

Die Angabe „reduzierter Zuckergehalt“ bedeutet, dass das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Zucker enthält als vergleichbare Lebensmittel. Entscheidend ist also der Vergleich mit einem ähnlichen Produkt – nicht der absolute Zuckergehalt.

„Ohne Zuckerzusatz“ heißt nicht zuckerfrei

Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ wird häufig missverstanden. Sie bedeutet lediglich, dass kein Zucker und keine anderen süßenden Zutaten wie Honig oder Apfeldicksaft zugesetzt wurden.

Enthält das Produkt von Natur aus Zucker – etwa Fruchtzucker in Fruchtsäften oder Obstprodukten –, darf es trotzdem als „ohne Zuckerzusatz“ beworben werden. In diesem Fall muss zusätzlich der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ angegeben werden. Wie viel Zucker tatsächlich enthalten ist, zeigt die Nährwerttabelle.

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