Offene Tür vor heller Wohnung mit Umzugskartons
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21.3.2022

Maklerklauseln mit allerlei Makeln!

Die AK hat beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen das Maklerunternehmen Teamneunzehn gewonnen: Im Vertragsmuster von Teamneunzehn fand die AK 18 gesetzwidrige Vereinbarungen. Teamneunzehn darf diese und sinngleiche Klauseln nicht mehr verwenden. Ein Beispiel einer unzulässigen Klausel: Das Unternehmen darf sich nicht auf eine Verbindlichkeit des Mietanbots berufen, auch wenn es Mieter:innen bereits unterschrieben haben.  

Tipp

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Makler Teamneunzehn: 18 unzulässige Klauseln in Verträgen

Die AK hat im Juni 2021 beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage gegen das Maklerunternehmen Teamneunzehn eingebracht. Die AK fand 18 gesetzwidrige Klauseln im Vertragsmuster des Unternehmens.

Die AK hat jetzt das Verfahren gegen Teamneunzehn gewonnen – das Versäumungsurteil hat positive Auswirkungen auf die Wohnungssuchenden. Teamneunzehn darf diese für die Wohnungssuchenden sehr nachteiligen Klauseln in ihren zukünftigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern sowie in Mietanboten und Provisionsbestätigungen nicht mehr verwenden. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen darf sich Teamneunzehn nicht mehr auf diese Klauseln berufen. Tun sie es dennoch, müssen sie Strafe zahlen.

Betroffen sind alle Wohnungssuchenden, die Teamneunzehn als Makler haben. Die AK vermutet, dass das einige Hundert sind, da Teamneunzehn beim aktuellen Maklerranking den höchsten Umsatz aller österreichischen Makler:innen  bei den Mietwohnungen hat. Die Entscheidung hat aber auch eine Musterwirkung auf andere Makler:innenunternehmer:innen, wenn sie gleichartige oder ähnliche Vertragsformulare verwenden. 

Die drei bedeutendsten Klauseln

  • Unterschrieben – Mietanbot nicht verbindlich: Aufgrund einer Klausel wäre das Mietanbot für Mieter:innen verbindlich, sobald es unterschrieben ist. Es kann nicht mehr widerrufen werden und man ist, wenn Vermieter:innen annehmen, schon an den Mietvertrag gebunden bzw. muss auch die Maklerprovision zahlen. Das ist gesetzwidrig, wenn den Wohnungssuchenden beim unterschriebenen Anbot nicht alle wesentlichen Umstände über den Mietvertrag mitgeteilt werden.

  • Drüber geredet – auch das gilt als vereinbart: Die Klausel, wonach mündliche Nebenabreden zum Mietvertrag nicht gelten sollen, ist illegal. Der Grund: Auch mündliche Vereinbarungen sind Bestandteil des Vertrages.

  • Wohnung nicht wie vereinbart – kein Pech für Mieter:innen: Für den Fall, dass Vermieter:innen zum Zeitpunkt der Anmietung die Wohnung nicht so übergeben haben, wie vertraglich vereinbart, überwälzt eine Klausel die Beweislast auf Mieter:innen – das ist ungesetzlich. Unternehmer:innen können in einem Vertrag Konsument:innen die Beweislast, die sie selbst trifft, nicht einfach überwälzen.  

Kontakt

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AK Burgenland
Konsumentenschutz
T: 02682 740 3961
E: konsumentenschutz@akbgld.at