Älterer Herr beim Einkaufen
© lucky pics, stockadobe.com
18.3.2026

AK Check: Bei Grundpreisen oft noch Mini-Schrift!

Seit Ende Dezember 2025 gelten neue Vorgaben beim Preisauszeichnungsgesetz zur Mindestschriftgröße für Produkt- und Grundpreise auf Preisschildern sowie bei den Maßeinheiten für den Grundpreis. Das nehmen nicht alle Geschäfte so genau – zu kleine Schrift bei den Grundpreisen, unterschiedliche Maßeinheiten und fehlende Angaben machen Preisvergleiche schwer. Das zeigt ein aktueller AK Check in Wiener Filialen und Onlineshops bei insgesamt zehn Super- und Drogeriemärkten. 

Laut Preisausauszeichnungsgesetz wird die leichte Lesbarkeit vermutet, wenn der Verkaufspreis mindestens acht Millimeter und der Grundpreis mindestens vier Millimeter beträgt, digital 3,5 Millimeter. Außerdem sind die Bezugsgrößen (also zum Beispiel pro Milliliter oder pro Liter) innerhalb eines Geschäfts bei den jeweiligen Produktgruppen jetzt einheitlich auszuweisen.

Zu kleine Schrift bei Müller, Lidl, Interspar & Spar

GeschäftPapier-Preisschild elektronisches Preisschild
Hofer- 4 mm
Lidl- 2 mm
Penny6 mm-
Bila, Billa Plus - 3,5 mm
Spar4 mm 3 mm
Interspar 4 mm 2 mm
Bipa, DM 4 mm -
Müller1,5 mm-

Bei den Produktpreisen passt die Schriftgröße bei allen Geschäften. Sie ist zwischen sieben (Bipa Papier-Preisschild) und 13 Millimeter (Penny Papier-Preisschild) hoch.

Test

Den AK Monitor zur Grundpreisauszeichnung finden Sie hier.  

Fehlende und falsche Grundpreise in Onlineshops

In den Onlineshops von Hofer, Spar und Billa fehlten bei einzelnen Produktkategorien vereinzelt die Grundpreise – allerdings hat sich die Situation im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Im DM-Onlineshop war bei wenigen Produkten, etwa bei Shampoo, die Maßeinheit falsch angegeben – pro Milliliter statt pro 100 Milliliter oder pro Liter. 

Uneinheitliche Bezugsgrößen als anhaltendes Problem

Ein anhaltendes Problem bei fast allen Handelsketten ist zudem die unterschiedliche Bezugsgröße beim Grundpreis innerhalb eines Geschäfts: So werden etwa Duschgel oder Shampoo einmal pro 100 Milliliter, einmal pro Liter ausgewiesen.

Sonderfall: Lebensmittel in Flüssigkeit

Vereinzelt fehlerhaft ist die Grundpreisauszeichnung bei Lebensmitteln in Flüssigkeit (etwa Bohnen), bei denen der Grundpreis korrekt auf das Abtropfgewicht und nicht auf das Gesamtgewicht bezogen werden muss.

So wurde der Monitor durchgeführt

Die AK prüfte zwischen 4. und 27. Februar 2026 in je drei bis vier Filialen sowie in den Onlineshops von sieben Wiener Supermärkten (Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar) und drei Drogeriemärkten (Bipa, DM, Müller) die Grundpreisauszeichnung: 24 Produktkategorien aus Drogeriewaren und 19 aus Lebensmitteln und Getränken. Zusätzlich wurde die Schriftgröße der Preise mit einem Lineal gemessen.

Konkret will die AK

  • Einheitliche Bezugsgrößen – ohne Wahlmöglichkeit: Bei der Menge, auf die sich der Grundpreis bezieht, darf es keine Auswahlmöglichkeit geben. Es soll nur mehr eine Variante vorgeschrieben werden. 
    Derzeit kann beispielsweise bei Flüssigseife der Grundpreis pro Liter oder pro 100 Milliliter angegeben sein. Gesetzlich geregelt ist: „Nur“ innerhalb eines Geschäftes müssen die Bezugsgrößen bei den verschiedenen Produktkategorien einheitlich sein. Das Problem: die Vergleichbarkeit der Preise zwischen den Handelsketten. 
  • Speiseeis pro Kilo: Der Grundpreis bei Speiseeis (ausgenommen Einzelpackungen) sollte pro Kilogramm, nicht pro Liter sein. Eis wird gegessen, nicht getrunken!
  • Grundpreise auch für Alltagsprodukte: Künftig sollen Grundpreise für mehr Alltagsprodukte gelten. Einige Beispiele: Alu-, Frischhaltefolie und Butterbrotpapier – pro Meter; Kaffee-Kapseln/Kaffee-Portionspackungen – pro Kapsel oder pro Portion; Küchenrollen – pro 100 Blatt; Tampons, Binden und Slipeinlagen – pro 10 Stück; Taschentücher – pro 100 Stück; WC-Papier – pro 100 Blatt. Zahnseide in Rollen – pro Meter.


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Konsumentenschutz
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3961
E: konsumentenberatung@akbgld.at