Mann auf der Couch bucht einen Flug online
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8.4.2026

AK Erfolg gegen Kiwi: Rückzahlungen für Kund:innen gesichert

Die Arbeiterkammer hat erfolgreich gegen rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der tschechischen Reisebuchungsplattform Kiwi.com s.r.o. geklagt. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Rechtswidrigkeit mehrerer Klauseln, und in Folge wurde eine verbraucherfreundliche Umsetzung mit Kiwi vereinbart.

Urteil

Das vollständige Urteil können Sie hier einsehen.

Kiwi-Guthaben: Rückerstattung und Verlängerung

Betroffene Kund:innen erhalten nun automatisch:

  • Ihr Kiwi-Guthaben in bar,
  • Weitere zu Unrecht einbehaltene Gebühren,
  • Wiederhergestellte und verlängerte Guthaben.

Insgesamt waren 31 Klauseln der Kiwi-AGB ungültig.

Kiwi hatte in den AGB vorgesehen, Rückzahlungen in Form von „Kiwi-Guthaben“ anstelle von Geld vorzunehmen. Guthaben sollten zudem bereits nach 2 Jahren oder bei Verstößen durch Kund:innen verfallen. Die Gerichte erklärten dies für rechtswidrig.

Was bedeutet das für Kund:innen?

Wiederherstellung verfallener Guthaben:

Alle Kiwi-Guthaben, die seit dem 01.01.2023 unrechtmäßig verfallen sind, werden wiederhergestellt. Sie können nun innerhalb von 4 Jahren eingelöst werden.

Verlängerung bestehender Guthaben:

Bereits vorhandenes Guthaben wird automatisch um 4 Jahre verlängert.

Erstattung in bar statt Guthaben:

Kund:innen, die ab 01.01.2023 unfreiwillig ein Kiwi-Guthaben statt einer Geldrückzahlung erhalten haben, bekommen ihr Geld nun zurück.

  • Kiwi informiert die Betroffenen per Schreiben.
  • Die Rückzahlung erfolgt auf das hinterlegte Bankkonto.
  • Fehlen Kontodaten, wird eine weitere E-Mail zur Aktualisierung versandt.
  • Kund:innen müssen ihre Kontodaten bis 31.10.2026 übermitteln.
  • Wird dies nicht erledigt, kann das Guthaben dennoch bis 31.05.2030 eingelöst werden.

Hinweis

Erstattungen in Form von Kiwi-Guthaben sind künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Kund:innen möglich.
Bei fehlender Rückerstattung oder Benachrichtigung bis 31.05.2026 können sich Kund:innen direkt an austria@kiwi.com wenden.

Weitere ungültige Klauseln und Rückerstattungen

Kiwi nutzte drei verschiedene, komplexe Klauselwerke in den Reiseverträgen, die für Kund:innen oft unübersichtlich waren. Infolge des Urteils dürfen unter anderem folgende Klauseln nicht mehr angewendet werden:

Rückbuchungskosten

  • Kund:innen, die Rückbuchungen über ihre Bank vorgenommen haben, sollen die Kosten erstattet bekommen.
  • Die ursprüngliche Klausel enthielt keine Begrenzung auf das gesetzliche Maß und war somit rechtswidrig.

Gebühren für Nichterscheinen

  • Eine Klausel regelte, dass das Nichterscheinen automatisch als Stornierung gilt und eine Gebühr von €59,00 fällig wird.
  • Diese Gebühr wurde zu Unrecht verlangt und wird nun automatisch erstattet.

Vorgehensweise bei Erstattung

Österreichische Kund:innen, die seit dem 01.01.2023 solche Gebühren gezahlt haben, erhalten ebenfalls ein Schreiben von Kiwi.

  • Die Erstattung erfolgt auf das hinterlegte Bankkonto.
  • Fehlen Kontodaten, folgt eine E-Mail zur Aktualisierung.
  • Daten müssen bis 31.10.2026 übermittelt werden.

Fazit für Kund:innen

Dank der AK-Erfolgsklage:

  • Ungerecht verfallene oder fälschlich einbehaltene Gelder werden automatisch zurückgezahlt. 
  • Bestehende Guthaben werden verlängert. 
  • Überhöhte Gebühren werden erstattet. 
  • Kiwi ist zur Unterlassung rechtswidriger Klauseln verpflichtet. 

Kund:innen profitieren von klaren Regeln, transparenten Rückzahlungen und einer Stärkung ihrer Verbraucherrechte.



Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: konsumentenberatung@akbgld.at