Abfertigungsbeiträge zusammenführen
Wenn Sie mehrmals den Job gewechselt haben, liegen Ihre Abfertigungsbeiträge möglicherweise bei verschiedenen Vorsorgekassen. Sie können diese Beiträge bei einer Vorsorgekasse zusammenführen.
Das macht es leichter, den Überblick über Ihre Abfertigung zu behalten.
Wann kann ich meine Beiträge zusammenführen?
Sie können frühere Abfertigungsbeiträge an die Vorsorgekasse Ihres aktuellen Arbeitgebers übertragen.
Voraussetzung: Die betreffenden Abfertigungsbeträge müssen bereits seit mindestens 3 Jahren beitragsfrei in den bisherigen Vorsorgekassen liegen.
Wie kann ich die Zusammenführung beantragen?
Schicken Sie an Ihre Vorsorgekasse:
- einen Antrag auf Zusammenführung und
- eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
Dafür können Sie unseren Musterbrief verwenden.
Muss ich meine Beiträge zusammenführen?
Nein. Ihre Abfertigungsbeiträge gehen nicht verloren, wenn sie bei verschiedenen Vorsorgekassen liegen.
Eine Zusammenführung kann aber sinnvoll sein, weil Sie dann alle Beiträge bei einer Vorsorgekasse im Blick haben.
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- Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG (früher BAWAG-Allianz)
- APK Vorsorgekasse AG
- BONUS Vorsorgekasse AG (auch Victoria-Volksbanken)
- BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
- Fair-Finance Vorsorgekasse AG
- Niederösterreichische Vorsorgekasse AG
- Valida Plus AG (früher: ÖVK bzw. auch Siemens MVK)
- VBV - Vorsorgekasse AG