Pensionsversicherung: Wie wird Ihre Pension berechnet?
Sie sind nach 1954 geboren und haben erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben. In diesem Fall wird Ihre Pensionshöhe ausschließlich auf Basis des neuen Pensionskontorechts berechnet.
Und das geht so:
- Ihre Versicherungszeiten werden jährlich zusammengefasst und die Beitragsgrundlagen addiert.
- Von dieser Summe wandern 1,78 % auf Ihr Pensionskonto (= jährliche Teilgutschrift).
- Alle Teilgutschriften werden jährlich der allgemeinen Teuerung und Lohnentwicklung anpasst.
- Die Summe aller Teilgutschriften heißt Gesamtgutschrift. Sie wird jährlich gebildet. Bereits jetzt können Sie mitverfolgen, wie sich Ihre Pensionshöhe entwickelt.
- Wenn Sie Ihre jetzige Gesamtgutschrift durch 14 dividieren, erfahren Sie, wie hoch Ihre Bruttopension (inkl. zwei Sonderzahlungen) pro Monat ausfallen würde, wenn Sie heute schon das Regelpensionsalter erreicht hätten und in Pension gehen würden.
Sie sind nach 1954 geboren und haben Versicherungszeiten vor dem 1.1.2005:
Auch für Sie gilt das neue Pensionskontorecht. Sie haben jedoch zum Teil Pensionsansprüche nach alten Gesetzeslagen erworben. Diese wurden bis zum 31.12.2013 zusammengefasst und auf das Pensionskonto übertragen. Sie haben 2014 dafür die so genannte „Kontoerstgutschrift“ bekommen. Damit wurden alle bisher erworbenen Pensionsansprüche zusammengefasst und abgerechnet. Die „Erstgutschrift“ ist Ihr Startkapital am Pensionskonto, das jährlich folgendermaßen anwächst:
- Ihre Versicherungszeiten werden jährlich zusammengefasst und die Beitragsgrundlagen addiert.
- Von dieser Summe wandern 1,78 % auf Ihr Pensionskonto (= jährliche Teilgutschrift).
- Alle Teilgutschriften werden jährlich der allgemeinen Teuerung und Lohnentwicklung anpasst.
- Die Summe aller Teilgutschriften heißt Gesamtgutschrift. Sie wird jährlich gebildet. Bereits jetzt können Sie mitverfolgen, wie sich Ihre Pensionshöhe entwickelt.
- Wenn Sie Ihre jetzige Gesamtgutschrift durch 14 dividieren, erfahren Sie, wie hoch Ihre Bruttopension (inkl. zwei Sonderzahlungen) pro Monat ausfallen würde, wenn Sie heute schon das Regelpensionsalter erreicht hätten und in Pension gehen würden.