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Insolvenz-Soforthilfe

Die AK Burgenland gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, eine Soforthilfe in Form eines rückzahlbaren Darlehens. 

Die Insolvenz-Soforthilfe ist gebühren-, kosten- und zinsenfrei. 

Voraussetzungen

  • die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Burgenland,
  • das Aushaften von zumindest einem Monatslohn/Gehalt,
  • das Vorliegen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen über die offenen Ansprüche, zumindest einer repräsentativen Lohn- und Gehaltsabrechnung aus den letzten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses zum insolventen Arbeitgeber,
  • dass die offenen Forderungen gegenüber dem insolventen Arbeitgeber bzw. die IEF-Service GmbH nicht gepfändet, verpfändet oder abgetreten waren bzw. sind,
  • dass die Beantragung von Insolvenzentgelt bei der IEF-Service GmbH in Verfahren, die im Burgenland eröffnet wurden, durch den ISA Burgenland erfolgt und
  • dass die/der Antragstellerin/Antragsteller bei Antragstellung eine Abtretungserklärung ihrer/seiner Ansprüche gegen die IEF-Service GmbH in der Höhe der Insolvenz-Soforthilfe an die Arbeiterkammer Burgenland unterschreibt.

 

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt 2.300 Euro, hängt von den offenen Ansprüchen ab und beträgt grundsätzlich: 

  • die Höhe des Netto-Insolvenzentgelts, maximal jedoch 600 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt maximal 1.700 Euro netto aushaftet,
  • 1.200 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt mehr als 1.700 Euro netto maximal aber 3.300 Euro netto aushaftet, 
  • 2.300 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt mehr als 3.300 Euro netto aushaftet.

 

Rückzahlung

Spricht die IEF-Service GmbH Insolvenzentgelt zu, wird die Insolvenz-Soforthilfe davon in Abzug gebracht. Wenn die IEF-Service GmbH einen negativen Bescheid erlässt und somit kein Geld zurückfließt, muss die/der Antragstellerin/Antragsteller die Insolvenz-Soforthilfe, die ja lediglich ein Darlehen ist, selbst zurückbezahlen. Spätestens sechs Monate nach erfolgter Auszahlung muss die Insolvenz-Soforthilfe vollständig zurückgezahlt werden. Hat der Antragsteller nicht innerhalb von sechs Monaten die Soforthilfe zurückgezahlt, wird der aushaftende Betrag mit 4 Prozent Verzugszinsen verzinst.

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Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Insolvenzabteilung

T: 02682 740 3931
E: insolvenzrecht@akbgld.at