Lehrlingsausweis
Den Lehrlingsausweis kannst du ab sofort online beantragen. Voraussetzung: du hast eine Lehrstelle im Burgenland.
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Lehrlingen, die wegen ihres geringen Lehrlingseinkommens einen Nebenjob ausüben wollen. Die Corona-Krise hat die Anfragen in diesem Bereich, vor allem durch die Inanspruchnahme der Kurzarbeit, verstärkt.
Beabsichtigt ein Lehrling eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen, sollte er jedenfalls den Lehrberechtigten/die Lehrberechtigte davon in Kenntnis setzen bzw. dessen schriftliche Zustimmung einholen. Denn ein unzulässiger Nebenjob, könnte eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses (fristlose Entlassung) durch den Lehrberechtigen/die Lehrberechtigte zur Folge haben.
Auch gilt es für Jugendliche unter 18 Jahren die besonderen Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes zu beachten. Für Lehrlinge über 18 Jahren, gelten für gewöhnlich die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.
Zu berücksichtigen ist auch, dass das Lehrlingseinkommen und das Einkommen aus dem Nebenjob zusammengezählt werden. Ob das negative steuerliche Auswirkungen für dich bedeutet, weil z.B. Lohnsteuer anfällt, solltest du vorab mit deinem Wohnsitzfinanzamt abklären.
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