Gastgewerbe
Gastgewerbe © Ulia Koltyrina, Fotolia

Nebenjob in der Lehre?

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Lehrlingen, die wegen ihres geringen Lehrlingseinkommens einen Nebenjob ausüben wollen. Die Corona-Krise hat die Anfragen in diesem Bereich, vor allem durch die Inanspruchnahme der Kurzarbeit, verstärkt. 

Doch darf ich während meiner Lehrausbildung überhaupt einen Nebenjob ausüben?

Beabsichtigt ein Lehrling eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen, sollte er jedenfalls den Lehrberechtigten/die Lehrberechtigte davon in Kenntnis setzen bzw. dessen schriftliche Zustimmung einholen. Denn ein unzulässiger Nebenjob, könnte eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses (fristlose Entlassung) durch den Lehrberechtigen/die Lehrberechtigte zur Folge haben.

Auch gilt es für Jugendliche unter 18 Jahren die besonderen Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes zu beachten. Für Lehrlinge über 18 Jahren, gelten für gewöhnlich die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes

Zu berücksichtigen ist auch, dass das Lehrlingseinkommen und das Einkommen aus dem Nebenjob zusammengezählt werden. Ob das negative steuerliche Auswirkungen für dich bedeutet, weil z.B. Lohnsteuer anfällt, solltest du vorab mit deinem Wohnsitzfinanzamt abklären. 


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Jugendreferat
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3167
E: jugend@akbgld.at

Das könnte Sie auch interessieren

Junge Arbeitnehmerin in der Werkstatt

Lehrlingsausweis

Den Lehrlingsausweis kannst du ab sofort online beantragen. Voraussetzung: du hast eine Lehrstelle im Burgenland.

Weiblicher Tischlerlehrling beim Hobeln eines Holzstückes

Lehrlingsmappe

Mit der AK Lehrlingsmappe hast du alles auf einem Blick. Sie ist der ideale Aufbewahrungsort für all deine Dokumente rund um die Lehre.

Jugendliche

Jugendtickets für Lehrlinge

Mit diesem Ticket können alle Verbundlinien des Verkehrsverbundes Ost-Region (VOR) in Wien, Niederösterreich und Burgenland benutzt werden.