Handel: Arbeiten in der Weihnachts­zeit

Das "Arbeiten in der Weihnachtszeit" ist für Handelsangestellte genau geregelt, es gelten einige Sonderbestimmungen.

Arbeiten an den "Einkaufs­samstagen" 

Was sagt das Gesetz?

  • An den 4 Samstagen vor dem 24. Dezember dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offen halten. Das sind im Jahr 2023 der 2.12., 9.12., 16.12. und der 23.12.

  • Die Regelung, dass jeder 2. Samstag frei sein muss, gilt nicht für diese Einkaufssamstage vor Weihnachten. Sie können also an allen 4 Samstagen eingesetzt werden.

HINWEIS

Für Lehrlinge unter 18 Jahren sind Überstunden verboten.

Wie viel bekommen Sie für Ihre Arbeit?

Wie viel Sie für die Arbeit an den Adventsamstagen bezahlt bekommen müssen, hängt von Ihrer Arbeitszeit-Einteilung an den übrigen Samstagen im Jahr ab:

  • Wenn Sie von Jänner bis November im Monat öfter als einen Samstag nach 13 Uhr gearbeitet haben, dann bekommen Sie an den 4 Adventsamstagen ab 13 Uhr Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag - egal, ob Sie vollzeit-, teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind oder ob Sie grundsätzlich nur samstags arbeiten.

  • In allen anderen Fällen haben Sie Anspruch auf Überstundenzuschläge nur dann, wenn Sie entweder die für den Tag vereinbarte Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten haben.

Zeitausgleich statt Geld?

Wollen Sie für Ihre Überstunden lieber Zeitausgleich nehmen, dann müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber im Vorhinein so vereinbaren. 2 Varianten stehen zur Auswahl:

  1. Sie nehmen für jede gearbeitete Stunde frei und lassen sich nur den Zuschlag auszahlen.

  2. Sie nehmen sich für jede gearbeitete Stunde im entsprechenden Verhältnis frei.

    Beispiel:
    Für eine vollständige Überstunde erhalten Sie 2 Stunden Freizeit.


Was gilt am Weihnachts­tag und am Silvester­tag?

Grundsätzlich handelt es sich beim 24.12. und 31.12. um normale Werktage. Allerdings gelten hierfür einige Sonderbestimmungen.

Im Jahr 2023 fallen der 24.12. und 31.12. allerdings auf einen Sonntag. Die Arbeit an Sonntagen ist durch das Arbeitsruhegesetz grundsätzlich verboten. Bis auf ein paar wenige Ausnahmen (zum Beispiel Christbaumverkauf) bleiben diese Tage somit arbeitsfrei.

Arbeiten am Sonntag

Die Arbeit an Sonntagen ist durch das Arbeitsruhegesetz grundsätzlich verboten. Der Sonntag ist daher auch rund um Weihnachten arbeitsfrei – bis auf ganz wenige Ausnahmen wie zum Beispiel Bahnhofsgeschäfte. 

Arbeiten am 8. Dezember (Marien­feier­tag)

  • Die Arbeit am 8. Dezember ist freiwillig, der Arbeitgeber darf Sie dazu nicht zwingen.

  • Wenn Sie am 8. Dezember frei haben wollen, brauchen Sie keinen Grund dafür anzugeben.

  • Ihr Arbeitgeber muss bis 10. November Bescheid gegeben haben, ob das Geschäft am 8. Dezember geöffnet sein wird und ob Sie eingesetzt werden sollen.

  • Sie können innerhalb einer Woche nach erfolgter Mitteilung dem Arbeitgeber sagen, ob Sie an diesem Tag arbeiten wollen oder nicht.

  • Wegen der Weigerung, am 8. Dezember zu arbeiten, dürfen Sie nicht benachteiligt werden. Eine Kündigung aus diesem Grund kann vor Gericht angefochten werden.

  • Welche Arbeiten dürfen Angestellte und Lehrlinge an diesem Tag leisten?

    UhrzeitErlaubte Tätigkeiten
    zwischen
    10:00 Uhr
     und
    18:00 Uhr
    Warenverkauf,
    Kundenberatung beziehungsweise Kundenbedienung
    und Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen.
    vor 10:00 Uhr
     und
    nach 18:00 Uhr
    Zu diesen Zeiten sind nur die
    unbedingt notwendigen
    Vor- und Abschlussarbeiten erlaubt.

Wie viel ist die Feiertagsarbeit wert?

  • Der 8. Dezember fällt heuer auf einen Freitag. Es gilt die Feiertagsregelung.

  • Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für den Feiertag das laufende Entgelt (unter anderem Grundgehalt und Zulagen) bezahlen – egal, ob Sie arbeiten oder nicht.

  • Arbeiten Sie auch sonst am Freitag, dann wird die Arbeit zusätzlich zum Feiertagsentgelt mit dem Normalstundenlohn abgegolten.

  • Für Vollzeitbeschäftigte gilt: Arbeiten Sie am 8. Dezember, obwohl Sie sonst am Freitag frei haben, dann erhalten Sie zusätzlich zum Feiertagsentgelt Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag.

  • Bei Lehrlingen gilt: Arbeitsleistungen am Feiertag sind auf Basis des niedrigsten Angestelltengehaltes zu berechnen.

  • Die Entlohnung für den Feiertag muss spätestens mit der Abrechnung zum 31. Jänner 2024 erfolgen.

Wird mir der verlorene Feiertag ersetzt?

Für die Arbeit am 8. Dezember steht Ihnen neben der Bezahlung des Feiertagsentgelts und der tatsächlich geleisteten Stunden auch noch Ersatzfreizeit zu – und zwar in folgendem Ausmaß:

ArbeitszeitErsatzfreizeit
bis zu 4 Stunden4 Stunden Zeitausgleich
mehr als 4 Stunden8 Stunden Zeitausgleich

Wann Sie sich diesen Zeitausgleich nehmen, müssen Sie sich mit der/dem Vorgesetzten ausmachen. Sie müssen den Zeitausgleich bis spätestens 31. März 2024 in Anspruch genommen haben.

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T: 02682 740
E: arbeitsrecht@akbgld.at

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