Insolvenzverfahren: Schritt für Schritt

Die Ansprüche sind rechtzeitig beim zuständigen In­sol­venz­ge­richt (innerhalb der vom Gericht festgesetzten An­meld­ungs­frist) anzumelden und bei der IEF-Service GmbH frist­ge­recht (innerhalb von 6 Monaten ab Eröffnung) zu be­an­tragen.

Achtung!

Versäumen Sie diese Fristen, entstehen zusätzliche Kosten, und Ansprüche können verloren gehen.

Insolvenzverwalter prüft Forderungen

Die Forderungen werden vom Insolvenzverwalter geprüft und in der Prüfungstagsatzung entweder anerkannt oder bestritten.

TIPP

Bestrittene Forderungen können beim Ar­beits­ge­richt eingeklagt werden.

Weitere Prüfung durch IEF Service GmbH

Auch wenn Forderungen anerkannt sind, muss die IEF Service GmbH prüfen, ob die Forderungen die Höchstgrenze über­steig­en oder vom Insolvenzentgelt ausgeschlossen sind. Nach Ab­schluss dieser Prüfung erlässt die IEF Service GmbH den Be­scheid über das Insolvenzentgelt. Die Verfahrens­dauer ist ab­hängig vom Umfang der notwendigen Prüfung und von den vorgelegten Beweismitteln.

Wird der Antrag mit Bescheid abgelehnt, kann eine Klage beim Arbeitsgericht eingebracht werden.

Auszahlung des Insolvenzentgelts

Erlässt die IEF-Service GmbH einen positiven Bescheid, wird Insolvenz-Entgelt ausbezahlt. Bei der Auszahlung wird das für die Zeit der Kündigungsentschädigung und Ur­laubs­er­satz­leist­ung "als Vorschuss" bezogene Arbeitslosengeld von der IEF Service GmbH direkt an das AMS abgeführt.

Arbeitnehmer:innenveranlagung ist verpflichtend

Die IEF Service GmbH teilt dem Finanzamt das ausbezahlte In­sol­venz­ent­gelt mit. Das Insolvenzentgelt wird in dem Ka­len­der­jahr in die Arbeitnehmer:innenveranlagung einbezogen, in dem der Anspruch entstanden ist.

Insolvenzentgelt wird bei der Auszahlung nur vorläufig be­steuert. Die endgültige Besteuerung passiert erst im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung durch das Finanzamt. Näheres dazu finden Sie im Artikel „Besteuerung des In­sol­venz­ent­gelts“.

Achtung!

Sie müssen für jenes Jahr, für das Sie das In­sol­venz­ent­gelt erhalten haben, eine verpflichtende Ar­beit­nehmer­:innenveranlagung beim Finanzamt machen.


Die Dienstnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozial­ver­sicher­ung werden direkt von der IEF Service GmbH an den zu­ständ­ig­en Sozialversicherungsträger abgeführt. Damit sind Sie bis zum Ende Ihres Entgeltanspruches voll sozialversichert (echte Bei­trags­zeiten).